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Ausnahmebewilligungen für Airbnb-Vermietung in Wien sorgt für Unmut

War bisher das Einverständnis über den Wohnungseigentumsvertrag ausreichend, muss nun nachträglich noch einmal Zustimmung eingeholt werden.
Ausnahmebewilligungen für Airbnb-Vermietung in Wien sorgt für Unmut
© ImmoFokus

Die Bauordnungsnovelle soll eine positive Auswirkung auf den verfügbaren Wohnraum haben und das Geschäft mit der Urlaubsvermietung besser kontrollieren. Notwendig war das Einverständnis zur Kurzzeitvermietung durch die anderen Eigentümerparteien im Haus bereits. Jene Häuser, die dieses Einverständnis schon über den Wohnungseigentumsvertrag geregelt hatten, waren gerade in den letzten Jahren für Investoren interessant geworden. Vermehrt setzten Neubauprojekte auf dieses Modell und bewarben ihre Immobilien auch dementsprechend.

Jetzt bringt die Novelle einiges durcheinander. Sie sieht vor, dass um eine Ausnahmebewilligung bei der MA 37 angesucht werden muss als Voraussetzung für die Kurzzeitvermietung. Diesem Ansuchen muss eine Zustimmungserklärung der Eigentümerparteien beigelegt werden. Eigentlich sollte damit auch der Wohnungseigentumsvertrag mit Zustimmung der Kurzzeitvermietung ausreichen. Allerdings ist dem nicht so, denn die Novelle sieht vor, dass maximal 50% des Hauses für die Kurzzeitvermietung genutzt werden darf. Der Wohnungseigentumsvertrag würde, solange nicht explizit die Ferienapartments als solche ausgewiesen werden, die Kurzzeitvermietung für alle im Haus befindlichen Wohnungen erlauben. Deshalb reicht der Wohnungseigentumsvertrag im Rahmen der Novelle nicht aus. Vor diesem Hintergrund muss nun das Einverständnis für die entsprechende einzelne Airbnb-Wohnung bei den Eigentümer:innen eingeholt werden, um die Voraussetzungen der Ausnahmebewilligung zu entsprechen. Der Verband der Apartmentvermieter setzt sich für eine „First come, first served“ Regelung ein, bei der Urlaubsapartments in Gebäuden mit Zustimmung über den Wohnungseigentumsvertrag die Ausnahmebewilligung ohne zusätzliche Eigentümerzustimmung bekommen, solange der 50 Prozent Schlüssel noch nicht überschritten ist.     

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