Ab dem 1. April 2024 entfällt die Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr für private Immobilienkäufe bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro, wenn es um die Schaffung eines Hauptwohnsitzes geht. Damit hat die Bundesregierung auf die Forderung, die Maßnahmen rasch zu definieren, reagiert. Die Befürchtung, dass ein Hinauszögern der genauen Maßnahmen auch die Immobilientransaktionen aufschieben würden, wird sich somit nicht bewahrheiten. Die Nebengebührenerleichterung ist auf einen Zeitraum von 2 Jahren befristet. Eine positive Auswirkung auf die Transaktionszahlen wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Neben der Gebührenerleichterung hat der Finanzausschuss des Parlaments weitere Schritte beschlossen, darunter die Ausweitung der Abschreibungssätze für Wohngebäude und einen zeitlich begrenzten „Öko-Zuschlag“ für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen von vermieteten Wohngebäuden.
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