Nur rund 2.000 von 31.000 Gebäuden haben das von der Wiener Bauordnung vorgeschriebene „Pickerl“. APHELION Baumanagement zählt mit knapp 150 erfolgreich erstellten Bauwerksbüchern zu den erfahrensten Partnern für die Umsetzung des § 128a der Wiener Bauordnung.
Die Uhr tickt! Bis Ende 2027 müssen alle Wiener Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, über ein Bauwerksbuch verfügen. Doch die aktuellen Zahlen zeigen ein alarmierendes Bild: Von rund 31.000 betroffenen Altbauten wurden bislang lediglich etwa 2.000 Bauwerksbücher registriert. Das bedeutet, dass rund 93 Prozent der erforderlichen Bauwerksbücher fehlen. Während viele Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen die Herausforderung der Erstellung noch vor sich haben, verfügt APHELION bereits über umfangreiche praktische Erfahrung: Rund 150 Bauwerksbücher wurden bereits erfolgreich umgesetzt.
APHELION begleitet den gesamten „Pickerl“-Prozess
Für viele Verwaltungsteams bedeutet das Bauwerksbuch einen erheblichen Mehraufwand im laufenden Betrieb. Gleichzeitig steigt der Druck: Wer zu spät beginnt, riskiert Engpässe und Verzögerungen und am Ende unnötige Kosten. Doch niemand muss diese Aufgabe allein bewältigen. „Die Zahl der noch ausstehenden Objekte ist enorm und die benötigten Fachressourcen werden nicht unbegrenzt verfügbar sein“, betont BM DI (FH)Markus Malina, Geschäftsführer APHELION Baumanagement. Und ergänzt: „Tausende Gebäude müssen in den kommenden Monaten noch erfasst, geprüft und dokumentiert werden. Wer zu lange wartet, wird sich am Ende gemeinsam mit vielen anderen in derselben Warteschlange wiederfinden. Ein Stau bei den Behörden und beteiligten Stellen ist dann durchaus wahrscheinlich.“
Wer ist davon betroffen?
Für Neu-, Zu- und Umbauten gemäß §60 Abs. 1 lit. a der Wiener Bauordnung sind Eigentümer oder Miteigentümer verpflichtet, ein Bauwerksbuch bis zur Erstattung der Fertigstellungsanzeige erstellen zu lassen.
Auf einen Blick