3SI Immogroup auf Wachstumskurs
Wiener Familienunternehmen zieht erfolgreiche Bilanz zum dritten Quartal 2026 im Jubiläumsjahr
Um Renovierungen und Sanierungen, insbesondere den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger, zu erleichtern, seien Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 Euro von den neuen Vorgaben ausgenommen.
Für den Kauf einer Immobilie müssen künftig 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachgewiesen werden, die monatliche Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlich verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Insgesamt dürfen bei einem Kreditinstitut maximal 20 Prozent aller Kredite eine der Obergrenzen überschreiten.
"Ziel dieser Verordnung ist es, die zunehmenden systemischen Risiken bei der Wohnimmobilienfinanzierung angesichts von Immobilienpreisboom, Zinswende, fragilem wirtschaftlichen Umfeld sowie der derzeitigen Kreditvergabepraxis zu begrenzen. Bei der Kreditvergabe muss die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers und nicht die hypothekarische Besicherung des Kredits im Vordergrund stehen."—FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller
(apa)
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