"Wien reguliert, ohne zu wissen, was es reguliert", übt der Verband heftige Kritik.
Blindflug bei den Zahlen: Die oft zitierten „14.000 Airbnb-Wohnungen" sind Brutto-Inserate. Tatsächlich weist InsideAirbnb nur rund 3.800 ganze, aktiv gebuchte Einheiten aus. Die MA 37 bestätigt schriftlich: Wohneinheiten je Antrag werden nicht erfasst – es gibt nur „eine Tendenz". Übernachtungen in Ferienunterkünften sinken bereits um 5 %, während sie EU-weit um 11,4 % steigen.
Monatsvermietung ist kein Tourismus: 11,3 % der Wiener Airbnb-Inserate sind ausschließlich monatsweise buchbar – für Gastforschende, Rotationspersonal, Neuankömmlinge. Der reguläre Mietmarkt darf diesen Bedarf nicht decken (Mindestbefristung 3–5 Jahre). Temporäres Wohnen ist legitimes Wohnen, keine Touristik.
Standort verliert Wettbewerbsfähigkeit: Rekord-Nächtigungen (+4 %), aber RevPAR sinkt um 4,3 %. Wizz Air schließt Basis, Ryanair streicht 1 Mio. Sitzplätze. Die geplante Ortstaxen-Erhöhung auf 8 % würde das Aufkommen auf rund 105 Mio. Euro verdreifachen – bei einem Wien Tourismus-Budget von 33,4 Mio. Euro.
Für Verschärfungen gebe es also keine Grundlage, zeigte sich VDAV kämpferisch. Allfällige neue Regeln sollten jedenfalls erst nach Umsetzung des Registers in Erwägung gezogen werden, betonten die Apartment-Vertreter - und stellen den Plänen einer Verschärfung der Airbnb-Regeln ein 6-Punkte-Programm entgegen.
Keine weiteren Verschärfungen ohne belastbare Zahlen: Die Grundlage fehlt bislang. Der erste Schritt muss daher das Register sein: Es liefert erstmals verlässliche Daten. Ohne Registrierungsnummer darf künftig kein Inserat mehr online gehen (Art. 6 und 7 VO (EU) 2024/1028).
Kontrolle bündeln statt Doppelstrukturen schaffen: Mit dem Start des Registers soll das Referat für die Kontrolle von Kurzzeitvermietungen und Bestandsobjekten in der MA 37 geschlossen werden. Die Kontrolle erfolgt künftig über das Register – flächendeckender und effizienter als durch Stichproben.
Klare zeitliche Grenze: Kurzzeitvermietung umfasst ausschließlich Vermietungen bis einschließlich 28 Tage, also vier Wochen. Ab dem 29. Tag handelt es sich um eine bewilligungsfreie Monatsvermietung.
Eindeutige Trennung der Kategorien: Das Register muss Kurzzeit- und Monatsvermietungen klar unterscheiden können. Monatsvermietungen sind nicht bewilligungspflichtig. Die Umsetzung soll unbürokratisch und nach dem Once-Only-Prinzip erfolgen.
Ortstaxe bei 5 Prozent belassen: Die geplante Erhöhung auf 8 Prozent ab 2027 ist abzulehnen. Die Ortstaxe soll weiterhin 5 Prozent betragen und ausschließlich für die ersten 28 Tage eines Aufenthalts anfallen. Ab dem 29. Tag ist keine Ortstaxe mehr zu entrichten, da es sich um eine Monatsvermietung und nicht um einen touristischen Aufenthalt handelt.
Transparenz bei der Mittelverwendung: Es braucht eine nachvollziehbare Aufschlüsselung der Einnahmen aus der Ortstaxe: Wie viel erhält Wien Tourismus, wohin fließt der verbleibende Betrag und wofür wird er verwendet? Ergänzend soll ein Standortgipfel zu den Themen Konnektivität und Abgabenbelastung stattfinden.