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AK und Mietervereinigung fordern Mietpreisbremse

Kategoriemieten steigen im Dezember zum dritten Mal heuer - AK: Indexbasierte Mieterhöhungen summieren sich 2022 auf 400 Millionen Euro
Amelie Miller
Mietpreisbremse
Mietpreisbremse
© Oliver Boehmer - bluedesign/AdobeStock

Die Arbeiterkammer (AK) und die Mietervereinigung haben heute, Mittwoch, abermals eine Entlastung für Mieterinnen und Mieter gefordert. Anlässlich der im Dezember anstehenden dritten Erhöhung der Kategoriemieten im heurigen Jahr, fordern sie eine Mietpreisbremse und die sofortige Umsetzung von fünf Maßnahmen, die im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen sind, darunter etwa das Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen.

Die Kategoriemieten für bestehende Verträge steigen laut AK im Dezember abermals um 5,6 Prozent. Nach einer Erhöhung um rund 5 Prozent im April, und nochmals um rund 5 Prozent im Juni, ergebe sich daraus insgesamt ein Mieterhöhung um rund 17,5 Prozent in sieben Monaten (von 3,60 Euro auf 4,23 Euro pro Quadratmeter für Kategorie A). Betroffen seien davon bundesweit rund 252.000 Mieterinnen und Mieter.

Auch bei den Richtwertmieten und bei frei vereinbaren Mietverträgen habe es 2022 teils saftige Erhöhungen geben. "Wir haben ausgerechnet, dass sich die Mieterhöhungen heuer auf rund 400 Millionen Euro summieren werden", sagte AK-Wohnpolitikexperte Lukas Tockner am Mittwoch in einem Pressegespräch. Insgesamt seien 1,8 Millionen Mieterinnen und Mieter davon betroffen, die Hälfte davon lebe in Wien.

Sogenannte Wertsicherungsklauseln seien nicht nur in jenen Verträgen enthalten, die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, sondern auch in allen anderen Verträgen, sagte die Vorsitzende der Mietervereinigung, Elke Hanel-Torsch. Dabei handle es sich um Schwellenwerte für die Inflation, in der Regel von drei oder fünf Prozent, bei älteren Verträgen auch zehn Prozent. "Immer wenn diese Schwellenwerte überschritten werden, darf eine Mietzinserhöhung durchgeführt werden." Auch bei frei vereinbarten Mietverträgen habe es demnach heuer zwei bis drei Erhöhungen gegeben. "Hier sind uns als Mietervereinigung die Hände gebunden", sagte Hanel-Torsch.

"Bei den privaten Vermieterinnen und Vermietern klingeln die Kassen", so Trockner. Zwischen 2008 und 2021 seien die Mieteinnahmen rund dreimal so stark gestiegen wie das Wirtschaftswachstum. Mit den heurigen Erhöhungen summiere sich die Steigerung bei den Mieteinnahmen seit 2008 auf 123 Prozent, rechnete der der AK-Experte vor.

"Wohnen gehört reguliert und muss leistbar sein", sagte Thomas Ritt, Leiter der Abteilung Kommunal und Wohnen in der AK. Die Arbeiterkammer und die Mietervereinigung fordern deshalb eine Mietpreisbremse, bei der die Mieten nicht öfter als einmal im Jahr und um maximal 2 Prozent erhöht werden sollen. Langfristig sei allerdings eine Reform des gesamten Mietrechts notwendig, das dann für alle Neu- und Altbauwohnungen gleichermaßen gelten soll.

Darüber hinaus wollen AK und Mietervereinigung die Umsetzung von Maßnahmen, die bereits im Regierungsprogramm vorgesehen sind. Dort gebe es 45 Maßnahmen zum Thema Mieten und Wohnen, wovon bisher keine umgesetzt worden sei, so Ritt. AK und Mietervereinigung verweisen im speziellen auf fünf Maßnahmen, die Mieterinnen und Mieter kurz- und mittelfristig Entlastung verschaffen könnten: Das Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen, eine Bevorzugung des geförderten Wohnbaus auf Grundstücken der öffentlichen Hand, eine wirksame Leerstandsabgabe auf Bundesebene, die Einschränkung von Kurzzeitmieten (wie etwa über Airbnb) und die Abschaffung von befristeten Mietverträgen.

Zur Mietpreisbremse sagte Ritt: "Wir sehen, dass die Branche vor allem Kosten im Kapitalsektor hat, in der Fremdfinanzierung." Diese Kosten würde nicht im Ausmaß der Inflation ansteigen, und auch die Energiekosten würden zur Gänze von den Mieterinnen und Mietern getragen. Deshalb wäre eine Erhöhung der Mieten um maximal 2 Prozent pro Jahr aus Sicht der AK "durchaus ausreichend, dass es hier zumindest keine Verluste gibt". (apa)