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Alt aber gut

Historische Gebäude zu erhalten, zu sanieren und „einsatzbereit“ zu halten ist keine einfache Anforderung und stellt Eigentümer und Betreiber vor besondere Herausforderungen. Aus diesem Grund stehen Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen im Mittelpunkt des 5. Europäischen Kongresses über die Nutzung, Bewirtschaftung und Erhaltung historisch bedeutender Gebäude.
Michael Neubauer

Historische Gebäude zu erhalten, zu sanieren und „einsatzbereit“ zu halten ist keine einfache Anforderung und stellt Eigentümer und Betreiber vor besondere Herausforderungen. Die Kunst ist es, den richtigen Finanzierungsmix auch unter Einbeziehung aller Förderungsmöglichkeiten zu finden. Aus diesem Grund stehen Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen im Mittelpunkt des 5. Europäischen Kongresses über die Nutzung, Bewirtschaftung und Erhaltung historisch bedeutender Gebäude, der kommende Woche am 20. und 21. Oktober in der Wiener Hofburg stattfindet. (Die ersten Tagungen des von der Burghauptmannschaft Österreich initiierten Kongresses standen unter dem Motto „Energieeffizienz“, „Barrierefreiheit in historisch bedeutenden Gebäuden“ und „Nutzungskonzepte“.) Ziel des Kongresses ist es aufzuzeigen, dass es mehr Wege als die klassischen Finanzierungsmöglichkeiten, wie Budget und Bankkredit, gibt, als man denkt. Man muss manchmal neue, innovative Wege gehen. Crowdfunding zum Beispiel wäre ein solcher. Angesicht der drückenden Steuerlast, könnte auch ein Ansatz in der steuerliche Entlastung von Eigentümern historischer Gebäude sein. Wie wäre es zum Beispiel mit der Abschaffung des Damoklesschwertes „Liebhaberei“? Bestätigt das Bundesdenkmalamt, dass die Investition im Sinne der Denkmalpflege war, sollte „Liebhaberei“ von vornherein ausgeschlossen sein. Oder wie wär’s mit der Möglichkeit, Sanierungsmaßnahmen in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben geltend machen zu können, sofern der Eigentümer in ein Denkmal investiert, oder der Wegfall der Umsatzsteuer? Wie wäre es, wenn Spenden für die Sanierung historischer Gebäude von der Steuer abgesetzt werden könnten, wie dies bei Spenden an spendenbegünstigten Einrichtungen, die „wissenschaftliche Forschung und Lehre oder mildtätige Zwecke bzw. Zwecke der Entwicklungs- und/oder Katastrophenhilfe oder Umwelt-, Natur- und Artenschutz-Zwecke verfolgen oder Tierheime betreiben“ möglich ist? Man muss manchmal neue, innovative Wege gehen. Jeder Weg beginnt mit dem ersten Schritt. Ich bin stolz drauf, dass sich der ImmoFokus als Medienpartner der Burghauptmannschaft Österreich in diesen Kongress auch inhaltlich einbringen kann.   Lust auf mehr? Hier finden Sie das Programm: