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Anklageschrift in Causa Chorherr fertig

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat die Anklageschrift in der Causa Chorherr eingebracht. Chorherr selbst hat am Abend gegenüber dem orf bestätigt, dass er zu den zehn Angeklagten gehört.
Michael Neubauer
Michael Neubauer

In dem Verfahren geht es um Spenden an jenen Schulprojektsverein, dem einst Christoph Chorherr, Ex-Planungssprecher der Wiener Grünen, vorstand. Anklage wurde gegen zehn Personen eingebracht, „darunter ein (ehemaliger) Amtsträger“, sowie gegen 21 Verbände. Die Vorwürfe lauten auf Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechlichkeit und Bestechung, hieß es Mittwochnachmittag in einer WKStA-Aussendung. 

Zusammengefasst wird dem angeklagten Amtsträger vorgeworfen, er habe für die Einflussnahme auf das Zustandekommen von diversen Immobilienprojekten in Wien und das Herbeiführen der jeweiligen Beschlussfassung über diese Projekte im Gemeinderat Spenden an den Verein „S2Arch“ gefordert, angenommen oder sich versprechen lassen. Die weiteren Angeklagten sollen diese Vereinsspenden geleistet haben.

Chorherr sieht keine strafrechtlich relevante Schuld Christoph Chorherr bestätigte am Abend via Twitter, dass er zu den Betroffenen gehört. Eine strafrechtlich relevante Schuld sieht er jedoch nicht. „Die WKStA kam zum Schluss, gegen mich und einige Spender Anklage zu erheben. Desw. kurz meine Sicht dazu: Vorweg: Die WKStA handelt gemäß ihres Auftrags in einem Rechtsstaat. Ich will hier nichts kritisieren. Meine Sicht der Vorkommnisse ist jedoch eine andere“, hieß es in der Stellungnahme.

Der Strafrahmen für die den Angeklagten zur Last gelegten Delikte beträgt – abhängig von der Höhe des geforderten, angenommenen bzw gewährten Vorteils – 6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe (bei einem Wert des Vorteils über 3.000 Euro) oder ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe (bei einem Wert des Vorteils über 50.000 Euro).