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Anreize statt Verbote

Eines aber ist klar: Wer mehr Wohnraum will muss Anreize schaffen. Verbote sind der falsche Weg.
Michael Neubauer

Der Entwurf der Novelle 2018 zur Bauordnung für Wien liegt nun vor. „Sie umfasst ein ganzes Bündel von Maßnahmen und Neuerungen, die zum leistbaren und umweltfreundlichen Wohnen, aber auch zum verbesserten Schutz historischer Gebäude beitragen“, betonen Wohnbaustadtrat Michael Ludwig und Gemeinderat Christoph Chorherr.

Einige Vorschläge gehen meiner Meinung nach in die richtige Richtung. Der wie angekündigt große Wurf ist sie nicht. Es sind kosmetische Korrekturen. Wer sich Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigungen erwartet hatte, wurde wieder einmal enttäuscht.

Ja stimmt schon. Bei Bauvorhaben im Gartensiedlungsgebiet sowie bei Bauvorhaben (Bauklasse I, bebaute Fläche von max. 150 Quadratmeter) soll es künftig ein vereinfachtes Verfahren geben. Die Bestätigung eines Ziviltechnikers ist nicht mehr notwendig, da die bautechnische Komplexität bei Bauwerken in dieser Größenordnung gering ist.

Doch viele Details haben es in sich. Zukünftig benötigt jedes Haus, das vor 1945 errichtet wurde, eine eigene Abbruchbewilligung. Die MA 19 muss nun (Architektur und Stadtgestaltung) bestätigen, dass es kein öffentliches Interesse am Erhalt des Bauwerks gibt. „Diese Neuerung werde ein Anreiz für Eigentümer sein, zu sanieren anstatt abzubrechen“, so Chorherr. Sanieren und weiterhin im Vollanwendungsbereich des MRG bleiben? Meint er das wirklich ernst? 

Die „technische Abbruchreife", soll nur noch dann gelten, wenn die Instandsetzung eines Bauwerks technisch unmöglich ist, was „de facto“ zu einer Abschaffung der technischen Abbruchreife führen soll. Toll, dass in Zukunft auch „nicht benötigte“ Stellplätze zukünftig anderwärtig verwendet werden dürfen. Wozu man diese aber überhaupt errichten muss, dafür bleiben Ludwig und Chorherr eine Antwort schuldig. Meinen die beiden das wirklich ernst?

Klar, Airbnb entzieht dem Wohnungsmarkt dringend benötigte Wohnungen. Vermeidung der gewerblichen Nutzung von Wohnungen: es soll klargestellt werden, dass eine kurzfristige gewerbliche Nutzung für Beherbergungszwecke (z.B. Airbnb) „üblicherweise“ nicht in Wohnungen stattfindet und daher mit der Widmung „Wohnung“ nicht im Einklang steht. Wozu aber nachdenken, warum Wohnungen lieber über div. „Airbnb“-Plattformen vermietet werden. Abschaffen durch verbieten geht doch viel schneller. Vielleicht sollte man auch klarstellen, dass das Nicht-Wohnen und Leerstehen-Lassen einer Gemeindewohnung ebenfalls nicht mit der Widmung „Wohnung“ im Einklang steht. Auch in diesem Fall werden Wohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen. Doch das ist eine andere Geschichte. Eines aber ist klar: Wer mehr Wohnraum will muss Anreize schaffen. Verbote sind der falsche Weg.