Die ARGE Eigenheim Österreich hat gemeinsam mit GLOBAL 2000 und dem Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen (IIBW) ein klares Signal an die Bundesregierung gesendet: Einzelmaßnahmen reichen nicht mehr aus. Nach 20 Verhandlungsrunden zur Wohnrechtsreform und angesichts steigender Klimarisiken fordern die Branchenvertreter ein kohärentes Gesamtpaket aus legistischen Reformen, stabiler Förderarchitektur und sozialverträglicher Finanzierung.
Sanierungsrate weit unter Zielwert
Die Ausgangslage ist eindeutig: Im GBV-Mietwohnungsbestand müsste die thermische Sanierungsrate um den Faktor 1,5 steigen, bei Heizungsumstellungen sogar um den Faktor 2,5, um die Klimaziele 2040 zu erreichen. Derzeit werden rund 900 Heizungsumstellungen pro Jahr durchgeführt, notwendig wären 13.000 allein im Mietwohnungsbestand.
„Ein Blick auf die Jahre 2023 bis 2025 zeigt: Wir steigern zwar die Sanierungsrate, aber wir sanieren und dekarbonisieren noch lange nicht schnell genug. Jeder weitere Aufschub macht die notwendige Aufgabe größer, teurer und unmöglicher."—ARGE Eigenheim Obfrau Isabella Stickler
Stickler verwies auf rund 135.000 Wohnungen aus relevanten Baualtersklassen, die bis 2040 thermisch saniert werden müssten, was einem jährlichen Bedarf von etwa 9.000 Gebäuden entspricht. Erschwerend wirken steigende Baukosten, ein Fachkräfteabgang von fast 1.000 Arbeitskräften in der Bauwirtschaft sowie zunehmende Kapazitätsengpässe im Handwerk.
Stop-and-Go bei Förderungen als strukturelles Problem
Ein zentraler Kritikpunkt der Pressekonferenz war die Instabilität der Förderpolitik. Die Bundesförderung „Sanierungsoffensive 2026 inklusive Haus aus Gas und Öl" wurde Anfang des Jahres überraschend gestoppt, was bereits geplante Sanierungsprojekte zum Erliegen brachte. Für eine Nachfolgeregelung ab 2027 wird mehrjährige Planbarkeit als Mindestvoraussetzung genannt.
„Wir brauchen gesamtheitliche, faire und klare Rahmenbedingungen, die Sanierungen und Dekarbonisierungen im gesamten Gebäudebestand ermöglichen und ihre Finanzierung sicherstellen."—ARGE Eigenheim Obfrau Isabella Stickler
Als strukturelle Finanzierungskomponente wird eine Anpassung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags (EVB) für Gebäude älter als 30 Jahre gesehen, konkret ein weiterer Anstieg um 7 Cent pro Jahr nach bestehendem Mechanismus.
EVB-Fehlbetrag von 2,2 Milliarden Euro
Der EVB-Rückstand beläuft sich laut Verbandsberechnung auf 2,2 Milliarden Euro. Rund 60 Prozent der EVB-Einnahmen fließen bereits in laufende Instandhaltung, ohne dass Verbesserungen oder thermische Sanierungen damit finanziert werden könnten. Eine EVB-Anpassung würde bei Wohnungen in der WGG-Grundmiete die Bruttokaltmiete von derzeit rund 7 bis 8 Euro auf etwa 8 bis 9 Euro pro Quadratmeter und Monat anheben, die betroffenen Einheiten würden aber weiterhin zu den günstigsten Marktsegmenten zählen.
Klimakrise als gesundheitspolitische Dimension
Johannes Wahlmüller, Klima- und Energiesprecher von GLOBAL 2000, rückte die gesundheitliche Dimension in den Vordergrund. Im Sommer 2026 wurden in Österreich erstmals über 41 Grad gemessen, an sechs Tagen überstieg die Temperatur die 40-Grad-Marke. Laut AGES verstarben allein im Juni und Juli 646 Menschen hitzebedingt.
„Nach dem heißesten Sommer der Messgeschichte soll die Bundesregierung ihre Versprechen beim Klimaschutz dringend einlösen. Wir brauchen ein umfassendes Paket für die Sanierung und Heizungsmodernisierung, damit die Menschen in Österreich in Wohnungen leben können, die im Sommer nicht überhitzen und im Winter keine überhöhte Heizrechnung droht."
Wahlmüller verwies zudem auf geopolitische Preisrisiken bei fossilen Energieträgern, unter anderem durch die Schließung der Straße von Hormuz, und stellte dem die relative Preisstabilität erneuerbarer Energieträger gegenüber. Klimaneutralität 2040 sei damit nicht nur Klimaziel, sondern auch eine energie- und wirtschaftspolitische Stabilitätsmaßnahme.
Wohnrechtsreform: 20 Sitzungen, noch kein Abschluss
Wolfgang Amann, geschäftsführender Gesellschafter des IIBW, berichtete über den Stand der Expertenrunde, die auf Basis eines Ministerratsvortrags vom Herbst 2025 eingesetzt wurde. Nach 20 Sitzungen liegt ein Paket mit rund 20 Maßnahmen für alle wohnrechtlichen Materien vor. Die letzte große Wohnrechtsreform datiert aus dem Jahr 1994.
„Wer zweifelt daran, dass es ein großes Wohnrechtspaket braucht, um unsere Häuser klimafit zu machen? Ein solches liegt, fast fertig, vor. Für die letzten Meter braucht es aber politischen Rückenwind."—Wolfgang Amann, geschäftsführender Gesellschafter des IIBW,
Amann identifizierte zwei zentrale Konfliktfelder: das Richtwertgesetz sowie die Lagezuschläge in Wien. Ersteres wird von der Vermieterseite als Hebel für ein „Heraussanieren" in freie Miete gesehen, während die Sozialdemokratie an der bestehenden Regelung festhält. Die Lagezuschläge bezeichnete Amann als intransparent und für keine Seite befriedigend.
Leistbarkeit: Österreich unter EU-Durchschnitt
Zur Frage der Wohnkostenbelastung präsentierte Amann Daten auf Basis von EU-SILC. Die Wohnkostenquote österreichischer Haushalte, gemessen als Anteil der Ausgaben für Miete, Betriebskosten und Haushaltsenergie am verfügbaren Einkommen, liegt seit rund 15 Jahren stabil zwischen 18 und 19 Prozent und ist zuletzt auf 17 Prozent gesunken.
Amann betonte, dass der gemeinnützige Sektor als Eckpfeiler des österreichischen Wohnmodells international Beachtung findet und für rund ein Viertel der Bevölkerung Wohnraum unterhalb des Marktniveaus bereitstellt. Eine Erhöhung der EVB-Komponente sei unter dieser Voraussetzung sozialverträglich darstellbar.
Duldungspflichten und legistische Baustellen
Als wesentliche legistische Voraussetzung für die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen nannte Amann die Ausweitung der Duldungspflichten. Derzeit kann der Zugang zur Wohnung bei Heizungsumstellungen von dezentralen auf zentrale Systeme verweigert werden, was umfassende Sanierungskonzepte blockiert. Gefordert wird eine Regelung, die Maßnahmen bei Heizung, Kühlung und Kochgas rechtlich durchsetzbar macht, verbunden mit der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Wärmeversorgung und dem Ausschluss von Versorgungsverschlechterungen.
Weiterer Regelungsbedarf besteht beim Gaswirtschaftsgesetz: Die EU-Frist zur Anpassung der Regelungen für die Stilllegung von Gasnetzen ist am 5. August 2026 abgelaufen, Österreich hat die entsprechenden Vorgaben des EU-Gaspakets bislang nicht umgesetzt.
Thermische Sanierung und Heizungstausch: gemeinsam denken
Einigkeit bestand unter den Referenten, dass thermische Sanierung und Heizungstausch konzeptionell zusammengehören. Eine reduzierte Gebäudelast ermöglicht kleinere Heizanlagen und erlaubt Wärmepumpen den Betrieb bei niedrigeren Vorlauftemperaturen von 40 bis 45 Grad statt der bei Bestandsheizkörpern üblichen 60 Grad. Eine getrennte Förderlogik wurde als kontraproduktiv bewertet. Umfassende Sanierungen erzeugen zudem deutlich höhere inländische Wertschöpfung als isolierte Heizungstausche.
Forderungen im Überblick