Die 2022 von der Finanzmarktaufsicht erlassene Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-Verordnung) wurde nahezu zeitgleich mit den Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank EZB schlagend und hat zu massiven Einbrüchen am Wohnungsmarkt geführt. Unter anderem darf die Kreditrate laut KIM-Verordnung 40 Prozent des Einkommens nicht übersteigen.
„Mittlerweile schießen diese Maßnahmen am Ziel vorbei. Einem jungen Paar, das über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von 4.000 Euro verfügt, ist es faktisch nicht möglich, Wohnungseigentum zu schaffen“, so der Bundesobmann der ARGE Eigenheim, Christian Struber MBA. „Die KIM-Verordnung hat in einen gut funktionierenden Markt eingegriffen und diesen schwer beschädigt. Da diese Verordnung ohnehin zeitlich bis 30. Juni 2025 befristet ist, schlagen wir vor, diese bereits mit 1. Oktober 2023 auszusetzen. Gleichzeitig sollte festgelegt werden, dass die KIM-Verordnung wieder in Kraft tritt, wenn zum Beispiel die Zinsen unter 3 Prozent fallen“.
Konkretes Rechenbeispiel veranschaulicht den Handlungsbedarf
Ein Paar unter 30 Jahren verdient gemeinsam 4.000 Euro netto pro Monat und kauft eine 60 m² Wohnung in Golling/Salzburg. Die Beiden bezahlen 20 Prozent des Kaufpreises aus Eigenmitteln, finanzieren die verbleibenden 80 Prozent mittels Kredit mit einer Laufzeit von 30 Jahren (Zinssatz 5 Prozent). Die gemäß KIM-Verordnung zulässige monatliche Rate darf somit maximal 1.600 Euro betragen, die tatsächliche Finanzierung beläuft sich jedoch auf 1.750 Euro.
Christian Struber: „Diese jungen Menschen könnten sich auch eine monatliche Belastung von 1.750 Euro leisten, aber die Banken dürfen sie wegen der KIM-Verordnung nicht finanzieren. Das gehört raschest korrigiert“.