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ARGE Eigenheim: Wohnbauförderung darf kein Lückenfüller sein

Die ARGE Eigenheim warnt vor der Zweckentfremdung des Wohnbauförderungsbeitrags im Wiener Budget 2026 – Geld müsse im Wohnbau bleiben.
Ferdinand Neubauer
Ferdinand Neubauer
ARGE Eigenheim: Wohnbauförderung darf kein Lückenfüller sein
© Marius Höfinger

Die ARGE Eigenheim begrüßt die geplante Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags, kritisiert jedoch die geplante Verwendung der Mittel im Wiener Budget 2026. Nach Ansicht der Interessenvertretung sende die Stadt „ein falsches Signal in einer Zeit massiven Wohnungsmangels“.

Die Stadt Wien will den Beitrag von derzeit 0,5 Prozent auf 0,75 Prozent sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer anheben. Dadurch sollen rund 350 Millionen Euro zusätzlich eingenommen werden. Diese Mittel sollen laut Budgetentwurf nicht ausschließlich in den Wohnbau, sondern auch in soziale und bildungsbezogene Bereiche fließen.

„Die Baukosten steigen, die Bautätigkeit stagniert, viele Projekte im gemeinnützigen Bereich stehen still. In dieser Situation einen Beitrag zu erhöhen, der eigentlich dem Wohnbau dienen soll, und ihn dann für andere Ressorts zu verwenden, ist wohnbaupolitisch das falsche Signal.“
—Isabella Stickler, Obfrau der ARGE Eigenheim.

Die ARGE Eigenheim betont die Bedeutung gezielter Objektförderung. Nur mit direkter Unterstützung von Bauprojekten könne leistbarer Wohnraum entstehen. „Wenn der Wohnbauförderungsbeitrag künftig teilweise in andere Bereiche fließt, verliert er seinen Zweck – und mit ihm verliert Wien weiter an leistbarem Wohnraum“, so Stickler.

Gleichzeitig verweist sie auf die bisherigen Erfolge des Wiener Wohnbauprogramms. „Wien hat über Jahrzehnte hinweg gezeigt, dass ein stark geförderter Wohnbau soziale Stabilität schafft. Dieses Erfolgsmodell darf nicht gefährdet werden, indem zweckgebundene Beiträge zur Deckung allgemeiner Budgetlücken herangezogen werden.“

Die ARGE Eigenheim fordert eine klare Zweckbindung des Beitrags ausschließlich für den geförderten Wohnbau, keine Quersubventionierung anderer Budgetbereiche, eine Stärkung der Objektförderung und Planungssicherheit für Bauträger.

„Leistbares Wohnen ist kein Nebenprodukt des Sozialbudgets, sondern ein Grundpfeiler sozialer Gerechtigkeit. Der Wohnbauförderungsbeitrag ist ein Pflichtbeitrag zur Finanzierung des geförderten Wohnbaus – und muss dort ankommen, wofür er geschaffen wurde: im Wohnbau“, sagt Stickler abschließend.