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Wiener Familienunternehmen zieht erfolgreiche Bilanz zum dritten Quartal 2026 im Jubiläumsjahr
Das Erneuerbaren Wärme Gesetz (EWG) ist finalisiert und geht in Begutachtung. Das Gesetz soll dabei helfen, die Abhängigkeit von Gas zu reduzieren. Konkret müssen bis 2035 alle Kohle- und Ölheizungen durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden, ab 2040 sollen dann auch alle Gas- und Gasetagenheizungen ersetzt oder mit biogenem Gas betrieben werden.
Das geht aus einer Aussendung des Klimaministeriums hervor, der konkrete Gesetzesentwurf lag noch nicht vor. Dieses Ziel soll in mehreren Etappen erreicht werden. Von 2023 an dürfen in Neubauten keine Gasheizungen mehr eingebaut werden, mit Ausnahmen für bereits genehmigte, fertige oder in Errichtung befindliche geplante Gebäude. Kaputte Öl- und Kohleheizungen dürfen ab dann nurmehr durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Ab 2025 sollen dann Kohle- und Ölheizungen, die vor 1980 errichtet wurden, verbindlich ausgetauscht werden - ab 2035 dann alle Kohle- und Ölheizungen. Dafür solle es umfangreiche Förderungen geben, schreibt das Ministerium.
Zudem kündigte Gewessler an, dass es bei Windparks in Zukunft möglich sein soll, bereits in die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu gehen, bevor eine Flächenwidmung vorliegt. Damit soll die Verfahrensdauer bei Windparks verkürzt werden. Sie wolle heute noch dazu einen Vorschlag präsentieren, so die Ministerin. (apa/red)
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