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Babler plant Mindestbefristung von Mietverträgen auf 5 Jahre zu erhöhen

Wohnen: Längerfristige, stabile Mietverhältnisse fördern
Dagmar Gordon
Dagmar Gordon
Babler plant Mindestbefristung von Mietverträgen auf 5 Jahre zu erhöhen
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Auf die Frage, wann die gesetzliche Verlängerung der Mindestbefristung von Mietverträgen von derzeit drei auf künftig fünf Jahre kommen werde, kündigte Babler an, dass eine Regierungsvorlage dazu bereits im September geplant sei. Die Zahl der befristeten Mietverträge sei zuletzt stark angestiegen und Befristungen seien unterdessen zur Regel geworden. Daher müsse man zu langfristigen, stabilen Mietverhältnissen zurückkehren. Mit der Verlängerung der Mindestdauer von Verträgen werde eine wichtiger Schritt dazu gesetzt. Er erwarte sich davon auch, dass damit Druck von Mieter:innen genommen werde. Auch Vermieter:innen würden von einer größeren Planbarkeit profitieren.

Abgeordnete Nina Tomaselli  stellte die Frage, bei welchen Vorhaben aus dem Regierungsprogramm Kapitel Wohnen Bablers Ministerium federführend, also nicht nur koordinierend, für die Umsetzung verantwortlich sei. Tatsächlich seien ja alle Zuständigkeiten in anderen Ressorts angesiedelt, stellte Tomaselli fest. Babler verwies auf 55 Vorhaben des Regierungsprogramms zu Bauen und Wohnen, die ineinandergreifen und einander ergänzen würden. Tatsächlich koordiniere sein Ministerium die gesamte Wohnpolitik.

Darüber hinaus gebe es behördliche Aufgabe, etwa bei Bauprodukten, und eine Zuständigkeit für Baukultur. Derzeit baue man in Ministerien qualifizierte Strukturen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben auf. Im Bundesvoranschlag seien dafür entsprechende Planstellen vorgesehen. Zusätzlich werde ein ehrenamtliches Gremium für die Koordinierung von wohnpolitischen Aufgaben eingerichtet. Sobald ein Gesamtbild vorliege, werde man auch Überlegungen anstellen müssen, ob Kompetenzen eventuell neu zugeordnet werden müssen.

Tomaselli befürchtete, der angekündigte "Mietpreisdeckel" für den unregulierten Bereich werde tatsächlich auf eine Reform der Wertsicherungsklausel hinauslaufen, um die "Neutralisierung" der von Mieter erstrittenen Rückzahlungsansprüche zu erreichen. Babler betonte, es gebe noch kein Modell für den freien Mietbereich, die Bundesregierung plane aber jedenfalls, auch hier einzugreifen.

Die Stärkung der Baukonjunktur und vor allem des gemeinnützigen Wohnbaus wolle man unter anderem durch Beschleunigung von Bauverfahren, die Fortführung der Förderung des Heizungstausches und eine Zweckbindung der Wohnbauförderung erreichen.  Auch seien neue Finanzierungsinstrumente für die Wohnbauförderung geplant. Zur Frage der thermischen Sanierung im Altbau verwies Babler auf die Zuständigkeit der Bundesländer für die inhaltliche Ausarbeitung des Nationalen Gebäuderenovierungsplans. Dieser befinde sich erst in der Anhörungsphase. Das Österreichische Institut für Bautechnik übernehme die Koordination.