Die deutsche Bundesregierung will den Wohnungsbau einfacher und damit auch günstiger machen. Das Kabinett (Ministerrat) hat am Mittwoch grünes Licht für einen Gesetzentwurf des FDP-geführten Justizministeriums mit Änderungen im Bauvertragsrecht gegeben. "Bauen in Deutschland ist zu teuer", sagte Justizminister Marco Buschmann. "Das ist ein wesentlicher Grund für den Wohnungsmangel."
Mit der geplanten Novelle soll es leichter werden, von Baustandards abzuweichen, die nur dem Komfort dienen und nicht der Sicherheit. Das könnte etwa die Anzahl von Steckdosen in bestimmten Räumen sein. Auch beim Schallschutz sind Abweichungen denkbar. "Wer möchte, muss auf die Einhaltung von Komfortstandards verzichten können", so Buschmann. "Fachleute schätzen das Einsparpotenzial auf mehr als acht Milliarden Euro pro Jahr." Im Bundestag ergänzte der FDP-Politiker, es sei ein guter Tag für den Bürokratieabbau und insgesamt ein wichtiger Schritt.
Bei Bauprojekten sollen die Ausstattungsstandards künftig nur eingehalten werden müssen, wenn beide Vertragspartner sich ausdrücklich darauf verständigt haben. Ohne diese Vereinbarung kann es Abweichungen geben. Die Baustandards sind in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter angestiegen. Buschmann sagte, sanierte Altbauwohnungen seien sehr beliebt, obwohl sie nicht alle aktuellen Standards einhielten.
Der Handwerksverband ZDH bemängelte, es fehle noch die Praxistauglichkeit. Zahlreiche unbestimmte Rechtsbegriffe könnten zu Haftungsrisiken führen. "Der Gesetzentwurf muss deshalb im parlamentarischen Verfahren deutlich nachgebessert werden." Es brauche genaue Kriterien, um von technischen Normen abweichen zu können.
"Viele Normen auf unseren Baustellen sind für gute und sichere Häuser nicht nötig", sagte Bauministerin Klara Geywitz (SPD). Die Novelle werde für Architekten, Planer, Bauträger und Bauherren die Arbeit erleichtern. Es gebe dazu bereits eine Leitlinie. "Ob ich dann 47 Steckdosen in meiner Dreizimmerwohnung brauche oder nur 30, kann ich in direkter Abstimmung und Abwägung mit meinem Planer entscheiden. Die Gebäudesicherheit, zum Beispiel die Statik oder der Brandschutz, bleibt davon unberührt." (apa)