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Baugenehmigung für den Elbtower der Signa in Hamburg

Geplant ist ein circa 245 Meter hohes Gebäude mit gemischter Nutzung (Hotelbetrieb, Büros, Ausstellungsflächen, Gastronomie und Einzelhandel). Oberhalb des 50. Obergeschosses entsteht eine Aussichts- und Besucherplattform. Das Grundstück selbst ist bisher nicht übergeben worden.
Amelie Miller
Elbtower
Elbtower
© David Chipperfield Architects

Dieser Prozess ist an eine Reihe von Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören unter anderem die vollständige Zahlung des Kaufpreises sowie die Erbringung von Finanzierungs- und Vorvermietungsnachweisen. Das Grundstück wird erst übergeben, wenn sämtliche Voraussetzungen der Stadt Hamburg erfüllt sind und damit die Umsetzung des gesamten Vorhabens in höchstem Maß abgesichert ist.

Eine Baugenehmigung ist dahingegen grundsätzlich von der verantwortlichen Behörde zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung ergeben sich aus den einschlägigen Rechtsvorschriften. Die Baugenehmigung kann indes erst umgesetzt werden, wenn auch der Grundstücksübergang erfolgt ist. Vorher darf der Bauherr nicht bauen, unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung vorliegt.