Das bereits vor einigen Jahren aufgeflogene Baukartell dürfte nun Konsequenzen für die steirische Granit Holding GmbH bzw. die Tiroler Fröschl AG haben: Wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Montag mitteilte, beantragte sie bei Gericht Strafanträge in Höhe von 9,8 Mio. Euro beziehungsweise 1,4 Mio. Euro gegen die beiden Unternehmen. Es gehe um kartellrechtswidrige Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern.
Beide Unternehmen hätten den von der BWB jeweils ermittelten Sachverhalt akzeptiert und außerhalb des Kronzeugenprogramms zu seiner Aufklärung beigetragen, so die Behörde. Es handle sich daher um geminderte Geldbußen, deren Höhe auch von den Unternehmen als verhältnismäßig anerkannt worden sei. (apa)