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Baukartell - Prozessfinanzierer LitFin bereitet Sammelverfahren vor

Im Erfolgsfall sei mit einem Schadenersatz von etwa 20 Prozent der bezahlten Baukosten plus Zinsen zu rechnen, stellte der Prozessfinanzierer in Aussicht.
Amelie Miller
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Geschädigte rund um das bereits 2017 aufgeflogene Baukartell können sich bei dem europaweit tätigen Prozessfinanzierer LitFin für ein etwaiges Sammelverfahren anmelden. Die Prüfung der Ansprüche und anschließende Teilnahme sei zumindest noch bis Ende des Jahres möglich, teilte LitFin am Dienstag mit. 

Die tatsächliche Höhe der Entschädigung wird letztendlich durch einen außergerichtlichen Vergleich ausgehandelt oder von einem Gericht festgelegt. Der Prozessfinanzierer übernimmt dabei sämtliche Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten und behält im Erfolgsfall zwischen 23 und 29 Prozent der Entschädigung ein. LitFin strebe zunächst eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung an, das gehe "schneller" und "günstiger".

Bisher hätten sich insgesamt 35 Geschädigte gemeldet, so ein LitFin-Sprecher zur APA. Rund die Hälfte davon seien private Unternehmen, die andere Hälfte verteile sich auf öffentliche Unternehmen und Gemeinden. In den bisherigen Entscheidungen des Kartellgerichts sei von etwa 280 betroffenen Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen die Rede gewesen. Die Zahl der Betroffenen könne mit nachfolgenden Entscheidungen noch weiter steigen.

Zur Anmeldung braucht es unter anderem den Bauvertrag sowie Nachweise zu den beglichenen Rechnungen. Nach Prüfung aller Unterlagen unterbreitet der Prozessfinanzierer ein Angebot. Die Ansprüche werden anschließend durch die österreichische Kanzlei Brand verfolgt.

Bei dem Baukartell ging es um Preisabsprachen, Marktaufteilung und Informationsaustausch bei öffentlichen und privaten Bauausschreibungen. Die Verstöße passierten nach Angaben der Bundeswettbewerbsbehörde im Zeitraum 2002 bis 2017. Am Kartell beteiligte Unternehmensgruppen waren unter anderem Strabag, Porr, Swietelsky und Habau. Gegen die Baukonzerne Strabag und Porr wurden bereits rechtskräftige Geldbußen verhängt. (apa)