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Bauten im Grünland - Oberösterreich plant nachträgliche Legalisierung

Nur bei teilweisen Widmungsverletzungen und nur bei Wohn- und Geschäftsnutzung - Haimbuchner und Achleitner: "Keine Generalamnestie", sondern mit "empfindlichem finanziellen Ausgleich"
Patrick Baldia
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© AdobeStock/Thomas Driendl | Der oberösterreichische Landesrechnungshof hat 100 Verdachtsfälle in 77 Gemeinden ausfindig gemacht, bei denen Häuser zumindest zum Teil im Grünland gebaut wurden

Der oberösterreichische Landesrechnungshof (LRH) hat im Vorjahr 100 Verdachtsfälle von Bauten im Grünland identifiziert und dem Land eine systematische Aufarbeitung sowie präventive Maßnahmen für die Zukunft nahegelegt. Nun planen Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) und Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (ÖVP) eine Gesetzesnovelle, die den Eigentümern ein Bleiben in ihren Häusern ermöglichen soll.

Der LRH hatte auf Basis der Daten aus dem Digitalen Oberösterreichischen Raum-Informations-System und dem Gebäude- und Wohnungsregister nach Widmungsverletzungen gesucht. Dabei entdeckten die Prüfer 100 Verdachtsfälle in 77 Gemeinden, bei denen Häuser zumindest zum Teil im Grünland errichtet worden waren.

Besonders häufig dürfte dies in einer Innviertler Gemeinde vorgekommen sein. Die Vorgänge in dem Ort beschäftigen mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft Ried, die Ermittlungen gegen zwei ehemalige Bürgermeister und einen Amtsleiter wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs führt. Dabei sind insgesamt 27 Verdachtsfälle ans Licht gekommen. Für ein Wohnhaus samt Nebengebäuden - Doppelgarage, Poolhaus etc. - hat der aktuelle Bürgermeister 2021 einen Abbruchbescheid erlassen. Die Eigentümer blitzten mit einer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ab. Man sei vom Einreichplan so weit abgewichen, dass nun ein anderes Projekt vorliege als jenes, das bewilligt worden war, befand dieses.

Der Fall könnte exemplarisch sein, denn derzeit ist eine nachträgliche Widmung laut Land rechtlich nicht möglich - die Folgen sind Benützungsuntersagungen und Abbruchbescheide. Haimbuchner und Achleitner sehen sich daher in der Zwickmühle, dass einerseits Existenzen von oft lange zurückliegenden Fehlern bedroht werden und andererseits Gesetzesbrüche nicht ohne Sanktionen bleiben können. Haimbuchner hat daher beim Verfassungsrichter Andreas Hauer ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses sehe die Möglichkeit einer verfassungskonformen Regelung, um bei Überbauungen nachträglich umzuwidmen.

Daher werde nun ein entsprechender Gesetzesentwurf erarbeitet, kündigten Achleitner und Haimbuchner am Dienstag in einer Pressekonferenz an. Eine "Generalamnestie" werde es aber nicht geben, betonte Haimbuchner, denn es mache einen "signifikanten Unterschied", ob es sich um ein Wohnhaus oder um eine Jagdhütte handle. Die neue Regelung werde daher keine Gebäude umfassen, die nicht Wohn- oder Geschäftszwecken dienen, und auch nicht solche, die zur Gänze ohne Baubewilligung im Grünland errichtet wurden. Es brauche auch Sanktionen, wenn etwas widerrechtlich gebaut worden ist. Damit eine Regelung verfassungskonform sei, werde es notwendig sein, den Widmungswerbern einen "empfindlichen finanziellen Ausgleich aufzuerlegen". (apa)