IMMOunited

Beenden wir die Sanierungsblockade im Mietwohnbau!

Rund ein Drittel des Ausstoßes an CO²-Äquivalenten entsteht in der Wärmeaufbereitung und Kühlung bestehender Immobilien.
Michael Pisecky
PISECKY, Michael
PISECKY, Michael
© REMG

Der Anteil an Investitionen, um die Immobilien klimafit zu machen, liegt allerdings bei 70 Prozent, das sind betragsmäßig über 250 Milliarden Euro. Seitens Regierung, Interessenvertretungen und Wirtschaft ist viel die Rede davon, wie und was denn erforderlich ist, um den Weg „raus aus den fossilen Brennstoffen“ zu bewältigen. Hier befindet sich einerseits das EWG (Erneuerbare-Wärme-Gesetz) schon nach der Begutachtung und vor Beschlussfassung, andererseits fehlen jedoch Begleitmaßnahmen im Wohnrecht, um hier auch für die Eigentümer die Möglichkeit zu schaffen, in ihren Häusern, und hier vor allem im mehrgeschossigen Wohnbau, die Umstellung der Heizsysteme in Gang zu setzen. Die dafür erforderlichen Notwendigkeiten wurden seitens des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Begutachtung des EWG genau beschrieben.

Durch die stark steigenden Energiekosten tritt nun eine zusätzliche Dynamik auf, was die Mietervertreter mit bemerkenswerten Forderungen auf den Plan ruft. Die „armen“ Mieter könnten doch das Heizsystem in ihren Wohnungen nicht beeinflussen, daher ist der Vermieter verantwortlich für die Umrüstung der Wärmeaufbereitung beziehungsweise Kühlung der Wohnungen. So einfach ist es eben nicht!

Mieteinnahmen reichen nicht

Der Vermieter ist auf die Zustimmung der Mieter angewiesen, da es sich nicht um Erhaltungsmaßnahmen, sondern um Verbesserungen handelt. Daher besteht der dringende Bedarf, diese Umrüstung im Mietrechtsgesetz so zu behandeln, dass keine Zustimmung der Mieter erforderlich ist. Alle anderen Rechte der Mieter bleiben selbstverständlich aufrecht. Dazu kommt, dass rund zwei Drittel der gewerblichen Mietwohnungen einer gesetzlichen Preisregelung unterliegen. Hier zeigt sich, dass die Mieteinnahmen nicht ausreichen, um solche Investitionen wirtschaftlich zu ermöglichen. Im gemeinnützigen Wohnungsbereich gibt es die Möglichkeit, diese Investitionen auf die Mieter umzulegen, und zwar nach dem Kostendeckungsprinzip. Im Gemeindebau in Wien erfolgen zahlreiche Investitionen mit Förderung, was darauf hindeutet, dass auch hier die Mieteinnahmen nicht reichen, um die Kosten für die Sanierung zu stemmen.

Der Vorschlag von Vizekanzler Kogler, Mietwohnungen mit Gasheizungen mit einem Abschlag von 25 Prozent zu versehen, geht wohl völlig in die falsche Richtung. Diese Wohnungen, jetzt schon in der Preisgestaltung für den Mieter privilegiert, würden noch günstiger, möglicherweise besonders leistbar, aber nicht mehr lange beheizbar. Bestrafung ist wohl ein wenig konstruktiver Weg, die Probleme zu lösen. Unsere langjährigen Forderungen, Anreize für Investitionen zu schaffen und die Sanierungsblockade im Mietrechtsgesetz zu beenden, liegen auf dem Tisch – Heraussanieren muss sich lohnen, für den Vermieter, den Mieter und die Umwelt!