Berlin: Enteignung von Wohnkonzernen vor der Umsetzung

Fünf Jahre nach dem Volksentscheid steht Berlin vor der tatsächlichen Umsetzung seiner Enteignungspläne
Michael Neubauer
Michael Neubauer
Baustelle
Baustelle
© AdobeStock

Ende vergangener Woche haben Linke, SPD und Grüne ihre Sondierungen abgeschlossen. Trotz SPD-Skepsis im Wahlkampf einigte man sich auf die Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz. Gegenüber dem ursprünglichen Volksentscheid wurde die Schwelle deutlich angehoben: Betroffen sein sollen nun Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin – nicht mehr 3.000 wie 2021 gefordert. Eine Enteignung nach Artikel 14 GG wird im Sondierungsergebnis explizit ausgeschlossen.

Rechtliche Grundlage: Artikel 15 Grundgesetz

Der Gesetzentwurf der Initiative stützt sich auf Artikel 15 GG, der die Überführung von Grund und Boden sowie Produktionsmitteln in Gemeineigentum ermöglicht. Diese Norm ist seit Inkrafttreten des Grundgesetzes noch nie angewendet worden. Die 2023 eingesetzte Expertenkommission des Senats bestätigte die grundsätzliche Anwendbarkeit, ließ jedoch Detailfragen zur Entschädigungshöhe und zum Vollzug offen.

Kosten und Finanzierung: Rechnungshof warnt

Die Initiative fordert Entschädigungen in Höhe von 40 bis 60 Prozent des Verkehrswerts, was einem Gesamtvolumen von 8 bis 18 Milliarden Euro entspräche. Bei Entschädigung zum vollen Verkehrswert müsste Berlin bis zu 36 Milliarden Euro aufbringen – bei einem Jahreshaushalt von 45 Milliarden Euro. Laut Gesetzentwurf soll die Finanzierung über Schuldverschreibungen erfolgen, die über 100 Jahre durch Mieteinnahmen getilgt werden. 

Betroffene Unternehmen und wirtschaftliche Folgen

Die beiden größten Betroffenen sind Vonovia und Deutsche Wohnen – seit 2021 Teil des Vonovia-Konzerns –, die gemeinsam rund 140.000 Wohnungen in Berlin halten. Zusammen bilden sie Europas größtes Wohnungsunternehmen mit über 570.000 Einheiten. Weitere betroffene Konzerne sind Akelius (Schweden), Covivio (Italien), TAG Immobilien, Grand City Properties und die Adler Group.

Volksentscheid 2021: Politisches Signal ohne Rechtskraft

Am 26. September 2021 stimmten 59,1 Prozent der Berliner Bevölkerung für die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen. Betroffen wären rund 240.000 Wohnungen – etwa 15 Prozent des Berliner Mietwohnungsbestands. Das Votum war politisch, aber nicht rechtlich bindend. Eine vom Senat 2023 eingesetzte Expertenkommission kam zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung auf Basis von Artikel 15 Grundgesetz rechtlich grundsätzlich möglich sei.

Wahl 2026: Die Linke als stärkste Kraft

Bei der Abgeordnetenhauswahl am 21. September dieses Jahres erzielte die Linke unter Spitzenkandidatin Elif Eralp 25,7 Prozent und wurde erstmals stärkste Kraft im Berliner Abgeordnetenhaus. Die bisherige Koalition aus CDU (18,8 Prozent) und SPD (12,1 Prozent) wurde abgewählt. Die AfD landete mit 16,3 Prozent auf Platz drei, die Grünen erreichten 14,3 Prozent. Besonders ausgeprägt war der Zuspruch für die Linke bei jüngeren Wählern: In der Gruppe der 25- bis 34-Jährigen wählte fast die Hälfte die Partei (Tagesschau).

Mehr aus Wohnen