Das Vorhaben der Bundesregierung, die Installation von Klimaanlagen und das Anbringen von Außenbeschattungen zu erleichtern, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Im Hinblick auf die dringend notwendige zeitgemäße Weiterentwicklung des Wohnungsbestands kommt es damit aber nur zu einer punktuellen Verbesserung, die zwar Maßnahmen gegen die Überhitzung von Wohnungen rascher ermöglicht, aber zahlreiche andere Aspekte außer Acht lässt.
Im Interesse von Mietern, Wohnungseigentümern und des urbanen Wohn- und Lebensraums sollten die nun geplanten Reformen auf alle Modernisierungs- und Verbesserungsmaßnahmen ausgedehnt werden.
„Derzeit sehen weder das Wohnungseigentumsgesetz noch das Mietrechtsgesetz vor, dass Eigentümer oder Mieter Hitzeschutzmaßnahmen wie Klimageräte oder außenliegenden Sonnenschutz ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer nachrüsten können. Die Senkung dieser rechtlichen Hürden bei der Modernisierung von Bestandswohnungen ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Doch um in Zukunft zeitgemäßes Wohnen, auch unter dem Aspekt der zunehmenden Erwärmung, im historischen Wohnungsbestand unserer Städte zu ermöglichen, brauchen wir eine umfassende Reform statt punktueller Verbesserungen.“— Karina Schunker, Geschäftsführerin der EHL Wohnen
Als typisches Beispiel dafür nennt Schunker neben der Installation von Klimageräten und Außenjalousien die Schaffung von Freiflächen. „Private Freiflächen zählen heute zu den wichtigsten Kriterien bei der Wohnungssuche. Deshalb werden Neubauwohnungen, wo immer es möglich ist, standardmäßig mit Balkonen, Terrassen oder Eigengärten geplant und errichtet. Die nachträgliche Errichtung von Balkonen oder Terrassen bei Bestandsgebäuden, die die Wohnqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erheblich verbessern würde, ist aufgrund der derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch häufig mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden und scheitert nicht selten an den erforderlichen Zustimmungen. Hier braucht es dringend Lösungen“, so Schunker.
Der stärkste Hebel zur Verbesserung der Situation liege im Wohnungseigentumsgesetz. „Derzeit kann jeder einzelne Wohnungseigentümer ohne jegliche Begründung Verbesserungen verhindern, auch wenn er in keine Weise betroffen ist, sodass auch die sinnvollsten Maßnahmen fast immer verhindert werden. Vernünftig wäre hingegen, wenn Miteigentümer Maßnahmen nur dann beeinspruchen können, wenn sie eine Beeinträchtigung ihrer Interessen nachweisen.“
Ebenfalls überfällig sei ein praxisgerechter Schutz des Stadtbildes: „Wenn wir die historischen Stadtzentren als wertvolle Lebensräume erhalten wollen, dann müssen wir eine Weiterentwicklung ermöglichen. Dass im 19. Jahrhundert Außenjalousien und Balkone nicht zum Stadtbild gehört haben, darf nicht als Begründung dafür dienen, im 21. Jahrhundert eine Wohnqualitätsverbesserung zu verhindern. Daher muss auch bei der behördlichen Genehmigung die Verbesserung der Lebensqualität für die Bewohner mindestens genau großen Stellenwert wie die Erhaltung des Stadtbilds bekommen.“
Die Umsetzung dieser Maßnahmen sei sowohl aus sozialen als auch aus ökologischen Gründen notwendig: „Bestandswohnungen bilden den größten Teil des Wohnungsangebots und werden auch künftig für viele Menschen die wichtigste Wohnform bleiben. Umso wichtiger ist es, diese Gebäude an die veränderten klimatischen Bedingungen und die heutigen Anforderungen an Wohnqualität anzupassen, um zugleich die historische Bausubstanz langfristig zu erhalten. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung, indem wir bestehende Gebäude aufwerten, anstatt sie durch Neubauten zu ersetzen. Verbesserungsmaßnahmen dürfen daher nicht an unnötigen rechtlichen oder bürokratischen Hürden scheitern.“