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Bestbieterprinzip macht alle ratlos

Die Grünen sehen kleine Auftraggeber, wie Gemeinden, bei Bestbieterprinzipvergaben überfordert. Ihre Anfrage zu mehr Transparenz bekam aber eine Abfuhr vom Bundeskanzleramt.
Angelika Fleischl

Das seit Februar geltende Bestbieterprinzip im Baubereich bringt aufgrund großer Komplexität und fehlender Transparenz speziell für kleinere Auftraggeber Probleme mit sich. Dies haben die Grünen jetzt in einer parlamentarischen Anfrage thematisiert. Schon jetzt sei das Vergaberecht mit seinem sehr umfassenden Bundesvergabegesetz, unterschiedlichen Publikationsverordnungen und Einspruchsmöglichkeiten gegen getroffene Vergabeentscheidungen bei Gericht "ein ausuferndes Kompendium", sagt die Grünen-Abgeordnete und Rechnungshofsprecherin Gabriela Moser: "Das ist zwar aus prozessualer und juristischer Sicht korrekt, Verständlichkeit sieht aber anders aus." Die Diskrepanz zwischen Gesetz und Wirklichkeit zeige sich etwa, wenn eine kleine 500-Einwohner-Gemeinde alle fünf Jahre einmal eine Ausschreibung im Kindergarten-oder Wasserverbandsbereich tätige. Die Kommune habe kaum das Wissen, um die korrekte Abwicklung des rund 400 Paragrafen langen Vergaberechts in petto zu haben. Zudem sei ab Jahresmitte laut EU-Vorgaben sogar eine Ausweitung des Bestbieterprinzips vorgesehen. Für Auftraggeber stelle die Situation ein "juristisches Minenfeld" dar, so Moser. Sie tritt daher für einen juridischen Beistand und eine Vergabe-Support-Plattform ein: "Kleine Auftraggeber brauchen Hilfe, um sich im Universum der öffentlichen Vergaben zu orientieren."