Am 29. September ist es soweit, der österreichische Nationalrat wird neu gewählt. Es herrscht Wahlkampfstimmung und so überrascht es wenig, dass bestimmte Themen plötzlich wieder auf der Parteienagenda stehen.
Die ÖVP geht offenbar mit einer langjährigen Forderung von Mietervereinigung, Gewerkschaft und SPÖ in den Nationalratswahlkampf. Die Volkspartei will nun auch, dass die Maklerprovision künftig nur noch von Vermieterseite bezahlt werden muss. Derzeit dürfen Maklerinnen und Makler den Mieterinnen und Mietern bis zu zwei Monatsmieten als Provision verrechnen.
Wenn ein Vermieter einen Immobilienmakler einschaltet, soll dieser nun die Kosten übernehmen. Dieses „Bestellerprinzip“ gibt es bereits in mehreren Ländern, etwa in Deutschland und den Niederlanden.
In der Immobranche stößt der Vorschlag auf wenig Gegenliebe.
„Die Abschaffung der Maklerprovisionen für Mieter bei der Vermittlung von Immobilen ist wenig geeignet, leistbares Wohnen nachhaltig zu fördern. Das zeigt sich etwa in Deutschland, wo diese Maßnahme vor Jahren umgesetzt wurde. Um Berliner Verhältnisse am Wohnungsmarkt in Österreich zu vermeiden, brauchen wir vor allem in den Ballungsräumen deutlich mehr leistbare Neubauwohnungen. Wir müssen vor allem der steigenden Nachfrage ein geeignetes Wohnungsangebot gegenüberstellen“, hält Georg Edlauer, Obmann des Fachverbandes der Immobilen- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), im Zusammenhang mit aktuellen Vorschlägen in diese Richtung fest.
Anhand der Erfahrung aus Deutschland – dort wurde bereits 2015 das Bestellerprinzip eingeführt – würden die Wohnkosten nicht gedämpft, sondern zu einer Gesamtsteigerung der Miete führen, so Edlauer. Gleichzeitig schrumpft der Wohnungsmarkt.
Weiters hebt Immobilienwirtschaft-Branchensprecher Georg Edlauer folgende bereits existierende, umfassende Maßnahmen zum Schutz von Mietern hervor: „Es gibt neben strengen gesetzlichen Regelungen bei den Wohnungsmieten eine Informationsverpflichtung von Immobilienmaklern in Österreich. Es gibt die Möglichkeit der Provisionsminderung für Mieter sowie die Sachverständigenhaftung von Immobilienmaklern.“
„Ohne diese Leistungen der Makler ginge nicht nur die Markttransparenz verloren, es würde auch ein Teil des Wohnungsmarktes verschwinden bzw. wenig effizient bewirtschaftet werden“, streicht Fachverbandsobmann Georg Edlauer abschließend hervor.