Die globale Krise, in der sich die Artenvielfalt befindet, stellt für unseren Planeten eine Bedrohung dar. Davon sind auch unser Finanz- und Wirtschaftssystem nicht ausgenommen. Investitionen in die Natur bieten jedoch auch Chancen. Mit einer neuen Biodiversitäts-Richtlinie definiert die Erste Asset Management (Erste AM) daher konkrete Maßnahmen und Ziele, die in den Investmentprozess integriert werden.
Biodiversität in der Krise
Der Verfall der Ökosysteme ist einerseits eine Herausforderung für die Widerstandsfähigkeit des Planeten. Andererseits sind auch die Rentabilität und Stabilität der Finanzsysteme durch die Auswirkungen der Biodiversitätskrise bedroht. Beispielsweise sind laut UNEP FI (United Nations Environment Programme Initiative; Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen) 13 der 18 im FTSE 100 vertretenen Sektoren mit Produktionsprozessen verbunden, die einen hohen oder sehr hohen Grad an materieller Abhängigkeit von der Natur aufweisen.
„Während wir Menschen unter hohem Ressourceneinsatz versuchen, Methoden zu finden, um Treibhausgase aus der Atmosphäre zu bekommen, hat unsere Natur seit Millionen von Jahren funktionierende Lösungen im Echteinsatz. Während wir begeistert nach künstlicher Intelligenz suchen, vergessen wir auf die natürliche Intelligenz, die uns umgibt.“ Walter Hatak, Head of Responsible Investments Erste AM
Commitment zur Wahrung der Biodiversität
Als ersten Schritt zu einer noch gezielteren Integration der Themen der Biodiversität unterzeichnete die Erste AM im Vorjahr die „Erklärung des privaten Finanzsektors an die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die Artenvielfalt“, welche unter anderem von der UNEP FI gegründet wurde. Diese Erklärung wurde von 154 Finanzinstituten mit einem verwalteten Vermögen von mehr als 24,8 Billionen US-Dollar unterschrieben. Das diesbezügliche Commitment umfasst eine Verpflichtung, „durch die Finanzierungsaktivitäten und Investitionen zum Schutz und zur Widerherstellung der Artenvielfalt und der Ökosysteme, beizutragen“.
Ziele bis 2030
Anhand der nun veröffentlichten Biodiversitäts-Richtlinie sollen diese Agenden auch formell in die Prozesse der Erste AM integriert werden. Zu diesem Zweck und um dem eigenen Anspruch zur Förderung der Artenvielfalt gerecht zu werden, werden Ziele definiert, die bis 2030 erreicht werden sollen:
Anhand von Schlüsselindikatoren sollen Fortschrittsberichte erstellt werden, um sicherzustellen, dass Verbesserungen erzielt wurden. Im Fall eines ausbleibenden Fortschritts auf Seiten der Unternehmen, trotz des Engagement der Erste AM, ist die letzte Eskalationsstufe das Divestment.