Mit dem Ende 2013 in Kraft getretenen Bodengesetz hat die ungarische Regierung für heftige Empörung insbesondere auch in Österreich gesorgt. Verloren doch damit innerhalb weniger Monate Ausländer, darunter viele Österreicher, legal erworbene Nutzungsrechte an ungarischen Agrarflächen. Der EuGH verurteilte nun Ungarn und gab damit der EU-Kommission und einem ebenfalls klagenden Österreicher recht. Das Bodengesetz widerspreche EU-Recht.