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Brandschutz für ein Wiener Baudenkmal

Das Orthopädische Krankenhaus Gersthof als neuer Bildungscampus.
Dagmar Gordon
Dagmar Gordon
Brandschutz für ein Wiener Baudenkmal
© Andreas Buchberger

Erhalten Bestandsobjekte eine andere Nutzung, gilt im Brandschutz der Stand der Technik als neuer Maßstab – kein einfaches Unterfangen. Handelt es sich dabei um das orthopädische Krankenhaus in Wien-Gersthof, ein hundert Jahre altes denkmalgeschütztes Gebäude, ist besondere Lösungskompetenz gefragt.

Hoyer Brandschutz hat sich dieser Aufgabe bei der Bestands- und Funktionssanierung des ehemaligen Spitals gestellt, das zu einem vollwertigen Schulstandort – dem Bildungscampus Gersthof – umfunktioniert wurde. In enger Abstimmung mit dem Architekturbüro Franz&Sue sowie dem Bundesdenkmalamt ist es gelungen, den Brandschutz des architektonischen Kleinods nach modernen Ansprüchen zu gestalten. Das orthopädische Krankenhaus Gersthof wurde von 1924–1926 im Stil der Spätsecession, des Art Déco und Expressionismus errichtet. Es beherbergte eine Spezialklinik für Orthopädie, diente ursprünglich aber als Entbindungsanstalt. Als Schulstandort erhält das Gebäude eine vollkommen neue Nutzung. Die Voraussetzungen schuf eine Bestands- und Funktionssanierung durch die Bundesimmobiliengesellschaft, bei der das ehemalige Krankenhaus zu einer zeitgemäßen Bildungseinrichtung umgewandelt wurde.

Der neu geschaffene Bildungscampus Gersthof bietet im Hauptgebäude Platz für 23 Stammklassen, in einem Nebengebäude stehen Naturwissenschaften auf dem Lehrplan. Zwei neu errichtete Sportpavillons runden das pädagogische Angebot ab.

Neue Richtlinien für alte Mauern

Hoyer Brandschutz hat für die Umnutzung des 2019 geschlossenen Krankenhauses den Brandschutz konzipiert. „Zunächst besteht unsere Aufgabe immer darin, die gesetzlichen Schutzziele im Brandschutz zu erfüllen. Bei Umwidmungen haben wir es allerdings mit einer anderen Planungsgrundlage zu tun, da in diesem Fall der baurechtliche Konsens nicht mehr besteht“, erklärt Projektleiterin Melania Nagy. Das bedeutet, dass auf Basis der aktuellen Gesetze und Regelwerke der Stand der Technik herzustellen ist. Aus diesem Grund zielte das Brandschutzkonzept darauf ab, den Bestand so weit wie möglich in die Neuplanung zu integrieren – allem voran die Deckenkonstruktionen. Da der Feuerwiderstand der bestehenden Ast-Molin-Decken zu gering war, wurden diese mit abgehängten Brandschutzdecken auf der Unterseite ertüchtigt. Der Estrich schützt die Konstruktion von oben. Die Brandschutzverkleidungen sind dabei gleich mehrfach von Vorteil: Die geschoßweise Brandabschnittsbildung wird sichergestellt, die Tragstruktur bleibt trotz Nutzungsänderung erhalten und die Schutzziele im Brandschutz sind erfüllt. Zudem erhöht sich die Planungssicherheit, da nicht für jeden einzelnen Bauteil brandschutztechnische Nachweise nach aktuellen Richtlinien vorgelegt werden müssen.

Stiege 1 und der Denkmalschutz

Eine andere Ausgangslage zeigte sich bei jenen Bereichen, die im Fokus des Denkmalschutzes stehen und sichtbar erhalten bleiben müssen. Dazu zählen insbesondere die Fassade, die Eingangshalle sowie die Stiege 1, das Bestandstreppenhaus. Für Letzteres war ein planerischer Umweg erforderlich, da die Podeste und Treppenläufe den Feuerwiderstand laut OIB-Richtlinien nicht erreichten. „Wir haben die Situation daraufhin neu bewertet und kompensierende Maßnahmen definiert, um die Stiege 1 im Originalzustand zu erhalten“, so Nagy. Die Überlegung: Da Treppenhäuser von Brandlasten frei gehalten werden, liegt die größte Brandgefahr außen, etwa durch einen Einbrand über die Fassade. „Wenn wir aber die Hülle des Treppenhauses stärker schützen, senken wir die Brandgefahr im Inneren auf ein Mindestmaß. Damit können wir das geforderte Schutzniveau erfüllen.“ Die Behörde folgte dieser Argumentation, die durch bauliche Maßnahmen gegen den Brandüberschlag, die Neuherstellung aller Treppenhauszugänge und die Installation einer Brandmeldeanlage realisiert wurde.

Sicherheit für alle

Stichwort Brandmeldeanlage: Diese wurde in Gersthof flächendeckend im Schutzumfang „Vollschutz“ ausgeführt und mit einer Alarmweiterleitung an die Feuerwehr ausgestattet. Sie sorgt für eine frühzeitige Branderkennung in allen Räumen – dazu zählen auch neu gestaltete, multifunktionale Pausenbereiche, die eine schwerbrennbare Möblierung erhielten. Während die Sicherheit von mobilitätseingeschränkten Personen bei der Errichtung in den 1920er-Jahren nicht geregelt war, sind dafür heute strenge Vorgaben einzuhalten. Umgesetzt werden diese durch sichere Verweilplätze in den Treppenhäusern. Durch einen Nottaster können betroffene Personen ihren Aufenthaltsort für die Feuerwehr sichtbar machen.