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BUWOG AG: Neuregelungen des IFRS 15

Für das Geschäftsjahr 2018/19 erwartet die BUWOG Group hieraus einen – rein buchhalterischen – positiven Vorzieheffekt auf den Recurring FFO in Höhe von rund 30 Millionen Euro in Ergänzung zum bisher kommunizierten Outlook von 150 Millionen Euro auf Grundlage der bisherigen Rechnungslegung.
Angelika Fleischl

Die BUWOG Group wird aufgrund der für die Unternehmensgruppe verpflichtenden Neuregelungen des IFRS 15 ab dem Geschäftsjahr 2018/19 Immobilienvorratsverkäufe im Geschäftsbereich Property Development anteilsmäßig und zeitraumbezogen erfassen.

Für das Geschäftsjahr 2018/19 erwartet die BUWOG Group hieraus einen – rein buchhalterischen – positiven Vorzieheffekt auf den Recurring FFO in Höhe von rund 30 Millionen Euro in Ergänzung zum bisher kommunizierten Outlook von 150 Millionen Euro auf Grundlage der bisherigen Rechnungslegung. Gleichzeitig erwartet die Gesellschaft einen Verwässerungseffekt auf den Recurring FFO pro Aktie der sich aus der erfolgten Wandlung der Wandelschuldverschreibung durch die Vonovia ergibt. Mit 19. April 2018 hat die Vonovia SE aus der Wandlung 11.904.382 junge BUWOG-Aktien bezogen.

Daniel Riedl, CEO der BUWOG Group, erklärt: „Der Geschäftsbereich Property Development, der die BUWOG von ihren Mitbewerbern deutlich unterscheidet, entwickelt sich planmäßig mit kontinuierlich steigenden FFO-Beiträgen, hohen Fertigstellungszahlen und einer starken Neubaupipeline. […] Ab Geschäftsjahr 2018/19 werden diese Umsätze bereits ab Vertragsunterzeichnung und in Abhängigkeit zum Fertigstellungsgrad des Projekts erfasst. Buchhalterisch kommt es also zu einer anderen Darstellung der Ergebnisse aus dem Wohnungsneubau, an unserer Development-Strategie oder der Liquidität, die dem Unternehmen aus dem Development zufließt, ändert sich dadurch nichts.“