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CA Immo: Buwog-Schadenersatz-Verfahren läuft weiter

Die börsennotierte CA Immo sieht ihre Chancen auf Schadenersatz von der Republik Österreich und dem Land Kärnten in Sachen Buwog-Privatisierung unverändert intakt - trotz einer Niederlage beim Obersten Gerichtshof (OGH) an einer Nebenfront. Sowohl die Zulässigkeit der Schadenersatzklagen als auch die Gerichtszuständigkeit sei definitiv bestätigt, die Dauer des Verfahrens könne man aber nicht abschätzen, sagte CA-Immo-Anwalt Johannes Lehner zur APA.
Michael Neubauer
BUWOG
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© APA/EMANUEL MAUTHE

Die CA Immo hatte, in zwei Schritten, insgesamt 1,92 Mrd. Euro Schaden im Zusammenhang mit der 2004 abgeschlossenen Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften (Buwog und andere) eingeklagt. Buwog & Co waren 2004 an ein Konsortium von RLB OÖ und Immofinanz gegangen - die CA Immo als Mitbewerber ging leer aus. Durch die neue Entscheidung des OGH sei der CA Immo "kein Rechtsnachteil erwachsen", betonte der Rechtsanwalt, es habe sich nur um einen "rechtlichen Nebenschauplatz" hinsichtlich einer von mehreren Anspruchsgrundlagen gehandelt. Der OGH hatte zu einer Frage betreffend eine Vertraulichkeitsvereinbarung zum Buwog-Verkaufsprozedere von Juli 2003 zu entscheiden, unter deren Schutz sich die CA Immo stellen wollte. "Unser Standpunkt war, dass alle Bieter - auch die CA Immo - durch diese Vereinbarung geschützt sind", so Lehner. Eine solche Vereinbarung könne nicht zulasten Dritter wirken und den ordentlichen Gerichtsweg abschneiden. Diese Frage entschied der OGH jedoch nicht im Sinne der CA Immo, sondern verwies hinsichtlich dieses gesonderten Anspruchs auf das laut Vertraulichkeitsvereinbarung zuständige Schiedsgericht. (GZ 4Ob36/21d)

Der CA Immo sei durch diese OGH-Entscheidung kein Rechtsnachteil erwachsen, weil deren Ansprüche auch durch das Amtsgeheimnis geschützt sind, so der Rechtsanwalt. Vermutet wurde ja, dass dem konkurrierenden "Österreich-Konsortium" verraten worden ist, wie viel der Mitbewerber CA Immo für Buwog & Co bezahlen kann.

Laut der mündlichen Urteilsverkündigung durch Richterin Marion Hohenecker von Anfang Dezember 2020 im Grasser-Strafprozess - es steht die schriftliche Urteilsausfertigung aus, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig - komme dafür nur Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser infrage. Kärnten ist deshalb mit im Boot, weil auch hier ein Bruch des Amtsgeheimnisses bzw. ein Beitrag zur parteilichen Beeinflussung des Bieterverfahrens vermutet wird; der damalige Landeshauptmann Jörg Haider war durch den Verkauf der Villacher Wohnungsgesellschaft ESG, für die Kärnten ein Vorkaufsrecht besaß und die dann Teil des Buwog-Gesamtpakets waren, in den Privatisierungsdeal eingebunden.

Abgehandelt werden die voriges Jahr eingebrachten Schadenersatzklagen der CA Immo am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien. Die Zuständigkeit dieses Gerichts sei definitiv bestätigt, so Rechtsanwalt Lehner, obwohl das Land Kärnten dagegen Einwendungen erhoben hatte. Die Dauer des Verfahrens hänge auch davon ab, ob größere Teile des Strafverfahrens - also Tatsachenfeststellungen - verwendet werden können. Ein Strafurteil habe aber keine unmittelbaren Auswirkungen (Bindungswirkung) auf das Zivilverfahren.