Die nun vorliegenden erstinstanzlichen (allerdings noch nicht rechtskräftigen) Verurteilungen der Angeklagten Ex-Bundesfinanzminister Grasser et al. bestätigen, dass im Zusammenhang mit dem im Jahr 2004 durchgeführten BUWOG-Privatisierungsverfahren rechtswidrige und parteiliche Handlungen gesetzt wurden.
CA Immo ist in diesem Privatisierungsverfahren als Mitbieter aus ihrer Sicht zu Unrecht unterlegen und hat deshalb im Frühjahr 2020 den nach ihrer Meinung zustehenden Schaden gegenüber der Republik Österreich und dem Land Kärnten in zwei Schadenersatzklagen über 1 Million Euro und rund 1,9 Milliarden Euro geltend gemacht. Die heute verkündeten Strafurteile können die von CA Immo behauptete Rechtwidrigkeit und Parteilichkeit des Privatisierungsverfahrens in den Schadenersatzprozessen unterstützen. Das Strafgericht hat CA Immo mit den geltend gemachten Privatbeteiligtenansprüchen gegen die Beklagten auf Schadenersatz von 1,9 Milliarden Euro auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Eine vertiefende Einschätzung der konkreten Auswirkungen des strafrechtlichen Verfahrens auf die anhängigen Schadenersatzverfahren ist erst nach schriftlicher Urteilsausfertigung und in der Folge nach Abschluss sämtlicher allfälliger Rechtsmittelverfahren mit einem rechtskräftigen strafrechtlichen Urteil möglich. Ein Strafurteil hat prozessual keine Bindungswirkung für die geltend gemachten zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche gegen die Republik Österreich und das Land Kärnten.