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Camping ist gefährlich!

Vor kurzem haben wir wieder einen Campingplatz bewertet. Gottseidank in Tirol und nicht in Kärnten. Dort wäre das anders ausgegangen.
Michael Neubauer
Michael Neubauer
Wolfgang M. Fessl, MRICS, REV, CIS Immozert, Geschäftsführer Reinberg & Partner
Wolfgang M. Fessl, MRICS, REV, CIS Immozert, Geschäftsführer Reinberg & Partner
© Reinberg & Partner

Vor kurzem haben wir wieder einen Campingplatz bewertet. Sehr idyllische Lage im schönen Land Tirol. Gottseidank in Tirol und nicht in Kärnten. Dort wäre das anders ausgegangen.

Damit allfällige Versäumnisse bei der Bewirtschaftung des Campingplatzes nicht zu drastischen Wertverlusten führen darf ich hier eine paar Erkenntnisse der letzten Untersuchungen weitergeben:

Sorgen Sie als Betreiber dafür, dass die umliegende Bevölkerung regelmäßig Anzeigen nach dem Campingplatzgesetz bzw. dem Naturschutzgesetz einbringt und das diese auch mit Uhrzeit und Namen protokolliert sind. Andernfalls könnten sich die Beamten nicht an Namen und Zeitpunkt solcher Einwendungen erinnern und wäre die Behörde gezwungen derartige Beschwerden vorzuschieben oder zu erfinden, um einen Einsatz zu rechtfertigen.

Bieten Sie im Rahmen ihres Betriebes keinerlei Weiterbildungen oder Unterhaltung an. Nicht für Linksliberale, Naturschützer, Studenten oder Veganer. Selbst ein Diavortrag vom Schiurlaub 1956 kann verdächtig sein, besonders wenn die Veranstaltungsstätte mit Fahnen oder Pokalen dekoriert sein sollte. Dies könnte bereits eine Anstandsverletzung darstellen und den Einsatz des Verfassungsschutzes rechtfertigen.

Sorgen Sie immer für ausreichend Verpflegungsmöglichkeiten und Wasser (Futternäpfe) für unsere vierbeinigen Freunde, so klein kann der Umfang einer Intervention gar nicht sein, als das nicht der Einsatz einer Hundestaffel gerechtfertigt wäre.

Im Falle größerer Schattenspender, also Bäumen oder Waldflächen sollten diese regelmäßig fassoniert werden, um die Landung von Hubschraubern zu ermöglichen, andernfalls müssten diese zum Zwecke der Observation einzelner ausgesuchter Zeltbesitzer länger über dem Areal kreisen, was zu einer deutlichen Lärmbelästigung der umliegenden Bevölkerung führen kann.

Sollten Sie Besuch von einer Exekutiveinheit der Polizei oder der Bezirkshauptmannschaft erhalten, gehen Sie nicht darauf ein und schicken Sie diese wieder nach Hause. Bestehen Sie auf die Anwesenheit von Vertretern des Staatsschutzes, der Terrorismusbekämpfung und dem Nachrichtendienst, die sind zwar nicht zuständig, wissen aber wie man einen Campingplatz angemessen überprüft. Andernfalls wäre dies von ihrer Seite massiv deeskalierend und dem Sachverhalt nicht dienlich.

Wenn Sie diese Vorschläge tatsächlich ernst nehmen, ist Ihnen nicht zu helfen, aber jedenfalls wäre dann bei einer allfälligen, wenn auch nur geringfügigen, Verwaltungsübertretung der Einsatz sinnloser Gewalt gerechtfertigt und der Steuerzahler sieht, was er für sein Geld bekommt.