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Countdown für deutsche Grundsteuerreform läuft

Eigentümer von deutschen Immobilien sollten zeitnah tätig werden, denn in 50 Tagen öffnet sich das kurze Einreichungsfenster für die neue Grundsteuer. Eiin Kommentar von Rudolf Naßl, Mitglied des Vorstands der Hausbank München.
Lisa Grüner
Countdown für deutsche Grundsteuerreform läuft
© ImmoFokus

Auf deutsche Zinshausbesitzer und Kapitalanleger kommt in den nächsten Monaten einiges an Arbeit zu. Sie müssen zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 für jede Wohnimmobilie eine Feststellungserklärung oder auch Grundsteuererklärung bei ihrem Finanzamt einreichen. Allein für das Ausfüllen eines Steuerformulars sind ein bis zwei Stunden anzusetzen. Das Zusammentragen der notwendigen Daten wie Bodenrichtwert, Baualtersklasse oder Mietniveaustufe kann je nach Objekt und Dokumentenverfügbarkeit nochmals Tage oder Wochen dauern. Allein in Bayern müssen rund 6,5 Millionen Häuser, Wohnungen und Grundstücke steuerlich neu bewertet werden.

Das Beschaffen der Daten kann sich aufwändiger als erwartet gestalten, weil je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gelten und somit unterschiedliche Daten an das Finanzamt übermittelt werden müssen. 

Hintergrund Grundsteuerreform

Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen Aufkommen von fast 15 Milliarden Euro eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden, die damit einen Teil der kommunalen Infrastruktur finanzieren. Sie ist einmal jährlich fällig. Mit ihr wird das Eigentum oder Erbbaurecht an Grundstücken und deren Bebauung besteuert. Aktuell erfolgt die Berechnung der Grundsteuer auf der Grundlage veralteter Einheitswerte. Diese stammen in Ostdeutschland aus dem Jahr 1935, in Westdeutschland aus dem Jahr 1964. Aufgrund der veralteten Werte wurden vergleichbare Objekte bisher teilweise völlig unterschiedlich bewertet, was zu großen Abweichungen bei der Höhe der Grundsteuer führte. Das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb im Jahr 2018 das geltende Grundsteuergesetz wegen Verstoßes gegen das Gleichheitsprinzip für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Reform aufgefordert. Um die Aktualität der Werte zu gewährleisten, erfolgt zukünftig alle sieben Jahre eine Neubewertung der Wohnimmobilien. Abgeben müssen die Erklärung alle Eigentümer, die zum Stichtag 1. Januar 2022 eine Immobilie besessen haben – egal ob sie diese jetzt noch besitzen oder danach veräußert haben.