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Das dauert ja ewig!

Wer eine verbesserte Infrastruktur will, muss diese ermöglichen. Durch Partikulärinteressen Einzelner dürfen sich Verfahren nicht unnötig in die Länge ziehen lassen.
Michael Neubauer
Das dauert ja ewig!
© ImmoFokus

Knapp 20 Jahre nach den ersten Plänen für eine dritte Start- und Landebahn ist es nun soweit. Am Mittwoch dieser Woche teilte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit, dass die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der geplanten dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat bestätigt wurde. Zusätzliche Auflagen sollen einen möglichst hohen Schutz der Anrainer und eine hohe Reduktion der CO2-Emissionen sichern, so der BVwG in einer Aussendung. Damit ist der Weg nun frei für die lange umstrittene Piste.

Man ist versucht zu sagen, „Was lange währt, wird endlich gut.“

Erst vor Anfang März hatte Oesterreichs Energie Präsident Leonhard Schitter geklagt, der geplante Umbau der Energieversorgung hin zu mehr Nachhaltigkeit und mehr Strom im Energiesystem werde durch lange Verwaltungsverfahren bei wichtigen Infrastrukturprojekten gebremst. „Für eine gemeinsame integrierte Klima- und Energiestrategie braucht es schnellere Verfahren.“ Beispiele für überlange Verfahren gibt es sowohl bei Kraftwerken als auch im Netzbereich. Bis Strom durch die so genannte Steiermark-Leitung fließen konnte, dauerte es mehr als 20 Jahre. Beim Kraftwerk Kaunertal vergingen bisher mehr als zehn Jahre, beim Kraftwerk Kühtai mehr als elf Jahre.

Auch am Flughafen Wien dauerte allein das behördliche Verfahren knapp 11 Jahre – trotz beispielloser Einbindung der betroffenen Bevölkerung. Von 2000 bis 2005 fand das umfangreichste in Europa jemals durchgeführten Mediationsverfahren statt. Mehr als 50 Verfahrensparteien, darunter Bürgerinitiativen, Anrainergemeinden, Flughafen Wien, Austrian Airlines und die Flugsicherung Austro Control waren daran beteiligt. Am 01. März 2007 beantragte die Flughafen Wien AG die Genehmigung für das Vorhaben „Parallelpiste 11R/29L. Jetzt elf Jahre später kam das „ready to take off“ für die 3. Piste. „Abzuwarten gilt es auch, ob Projektgegner gegen diese Entscheidung die Höchstgerichte anrufen, die Frist dafür beträgt sechs Wochen. Dann dürfte sich der Verwaltungsgerichtshof mit der Causa auseinanderzusetzen haben. Davon hängt auch ab, wie sich der weitere Zeitplan für das Projekt gestalten wird, jedenfalls ist ein Realisierungsbeschluss erst möglich, wenn endgültige Rechtssicherheit besteht“, so der Flughafen Wien in einer ersten Reaktion. Zu den 11 Jahren können also locker noch ein paar dazukommen.

Ein weiteres gutes Beispiel ist der Bau der Wiener Nordostumfahrung (S1) samt Lobautunnel. Im März 2009 eingebracht, hat es erst nach sechs Jahren eine erstinstanzliche Entscheidung gegeben. Derzeit prüft das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in zweiter Instanz den positiven Umweltverträglichkeitsbescheid. Wann mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen ist, steht in den Sternen.

Das ist eindeutig zu lange. Die Politik ist gefordert. Wer eine verbesserte Infrastruktur will, muss diese ermöglichen. Durch Partikular-Interessen Einzelner dürfen sich Verfahren nicht unnötig in die Länge ziehen lassen. Gemeinwohl muss vor Einzelinteressen gehen, oder?