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Das Mietrecht – Thema nur in Wien oder doch in allen Bundesländern?

Ein Kommentar von Michael Pisecky, Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder Wien
Michael Pisecky
PISECKY
PISECKY
© REMG

Das Mietrechtsgesetz – kurz MRG – umfasst einerseits den Mieterschutz für Mietwohnungen, worüber Konsens besteht und der kaum Gegenstand der politischen Diskussion ist, und für viele Mietwohnungen auch eine Preisregelung, die in vielen Facetten existiert und sehr stark in politischer Diskussion ist. Betroffen sind Mietwohnungen von privaten und gewerblichen Vermietern sowie Mietwohnungen der öffentlichen Hand, wie zum Beispiel Gemeindewohnungen. Nicht betroffen ist die große Anzahl an Wohnungen, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet wurde. Sie wissen aber längst, worauf ich hinaus will: Diese Preisregelung geht im Schwerpunkt Wien mit gravierenden Konsequenzen einher. Ich möchte jetzt nicht auf die Diskussion und die bevorstehenden Beschlüsse des Nationalrats rund um die Mietanpassungen zu sprechen kommen, sondern darauf, dass die Preisregelung in Folge des sehr niedrigen Richtwerts in Wien einen großen Abstand zu den freien Mieten aufweisen. Dieser Abstand ist in den anderen Bundesländern klein oder gar nicht vorhanden. Oft wurde dies bisher durch den Lagezuschlag ausgeglichen, der jedoch durch die höchstgerichtlichen Entscheidungen der letzten Jahre in vielen Regionen Wiens kaum oder nicht mehr angewendet werden kann. Dies entspricht nicht der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers, wird aber in dieser Zeit der allumfassenden Auseinandersetzung um Inflation, hohe Kosten beim Wohnen, Mietpreisdeckel, leistbares Wohnen et cetera nicht dazu führen, dass mit einer „Reparatur“ gerechnet werden kann. Noch schlimmer, es wird kaum jemand das „MRG“ angreifen, um sich nicht in dem komplexen System zu verlieren, viel auch politische Energie zu verbrauchen, weil auch kaum etwas zu gewinnen ist, gemeint Wählerstimmen. Warum? Weil in fast allen Bundesländern außer Wien „kein“ Problem mit der Preisregelung besteht und „nur“ wegen Wien in einen politischen Abtausch zu gehen, strebt die derzeitige Regierung nicht an.

Rückgang der Gründerzeithaus-Sanierungen

Die Konsequenz dieser Preisregelung, die nur in Wien wirklich wirkt, ist ein krasser Rückgang der Sanierungen bei Gründerzeithäusern, wovon der Großteil in Wien steht. 33 Prozent der CO2-Äquivalente verursachen die Gebäude, jedoch 75 Prozent der Investitionen, also rund 200 Milliarden Euro, sind im Gebäudebereich erforderlich. In der „Raus-aus-Gas-und-Öl“-Diskussion bringen wir laufend ein, dass zuerst saniert werden muss und dann umgerüstet, alles andere wäre aus Sicht der Wirtschaftlichkeit und Ökologie nicht empfehlenswert. Die Regierung arbeitet daran beziehungsweise erweitert die Förderungen und plant steuerliche Erleichterungen, erfreulicherweise auch für die Sanierung und die Umrüstung. Jedoch wirkt die nicht im preisgeregelten Bereich der Mietwohnungen in Wien, weil die Mieten für die, trotz Steuerersparnis und Förderungen, erforderlichen Investitionen nicht ausreichen und diese daher weiterhin nicht erfolgen werden.

Wir brauchen daher Anreize im MRG für die Generalsanierung für Gründerzeithäuser in Wien wie zum Beispiel einen angemessenen Mietzins für Neuvermietungen. Dies ist im Lichte der Energiekostenersparnis für den Mieter von circa drei Euro pro Quadratmeter auch leistbar.

Bekenntnis zur Nachverdichtung

Wir brauchen eine Stadt Wien, die zur Nachverdichtung und zum Ausbau von Gründerzeithäusern steht, weil der Ausbau oft die Generalsanierung des gesamten Hauses erst wirtschaftlich ermöglicht. Im Bestand der mehrgeschossigen Wohnhäuser stellt dieser Bereich einen wesentlichen Anteil dar, vor allem aus Sicht der möglichen Energieeinsparung.

Wir brauchen daher auch die Unterstützung der anderen Bundesländer für eine Novelle im MRG, denn andere Regierungskonstellationen, möglicherweise schon nach der nächsten Nationalratswahl, werden eine weitreichende Mietrechtsreform anstreben, die dann alle Bundesländer betreffen könnte.