Das Regierungsprogramm „Jetzt das Richtige tun“ im Überblick
Im Programm „Jetzt das Richtige tun“ finden sich zahlreiche Maßnahmen, die die Immobilienwirtschaft betreffen. Hier ein Überblick.
© ImmoFokus
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Befristungen: Die Bundesregierung bekennt sich dazu, dass langfristige Mietverhältnisse
anzustreben sind. Hierzu wird die derzeitige Mindestbefristung auf fünf Jahre verlängert.
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Zu Herstellung der Rechtssicherheit und zur Senkung der Wohnkosten werden im Wege einer
Gesetzesinitiative mangelhafte und bestehende Wertsicherungsvereinbarungen klargestellt und eine gesetzliche Wertsicherung für den gesamten Wohnbereich geschaffen, welche Auswüchsen der Inflation entgegenwirkt.
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Zu diesem Zweck wird auf Basis des VPI ein neuer Index für Wohnraumvermietung geschaffen, der mit maximal 3 Prozent sowie bei darüberliegenden Inflationsraten mit einer Hälfteregelung Mieterin, Mieter/Vermieterin, Vermieter festgesetzt wird.
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Für den Vollanwendungsbereich des MRG sowie Kategorie- und WGG-Mieten wird die Indexierung des Mietzinses auf Basis des VPI für 2025 ausgesetzt, für 2026 mit max. 1 Prozent und 2027 mit max. 2 Prozent festgesetzt. Ab 2028 findet der neue Index für Wohnraumvermietung Anwendung.
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Rückforderung von Mietzinszahlungen aufgrund rechtsunwirksamer Wertsicherungs- bzw. Hauptmietzinsanpassungsvereinbarungen wird mit fünf Jahren begrenzt (Frist drei Jahre ab Kenntnis der Rechtsunwirksamkeit und des Rückforderungsanspruchs).
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Erarbeitung eines Mustermietvertrages seitens BMJ.
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Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer mit 01.07.2025, um große Immobilientransaktionen (Share Deals) steuerlich effektiver zu erfassen (zB durch Zusammenrechnung verbundener
Erwerber); Mehraufkommen 200 Mio €
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Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf 3,5% und der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5%
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Widmungsgewinne aus Widmungen sollen noch im Jahr 2025 im Rahmen der Immo-ESt steuerlich effektiver erfasst werden (Widmungsabgabe); Die Regelung gilt für alle juristischen und natürlichen Personen und somit für natürliche Personen, Unternehmen sowie Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften
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Maßnahmenpaket im Bereich Betrugsbekämpfung: Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien, Ausweitung des Reverse Charge-Systems im Rahmen der Umsatzsteuer auf
Grundstücke, effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung, effektive Nutzung neuer Datenquellen wie automatischer Informationsaustausch über Kryptokonten sowie Einrichtung einer Expertenkommission, die weitere Vorschläge für die Betrugsbekämpfung erarbeiten soll.
Das Regierungsprogramm zum Download