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Den Gemeinden die Widmungskompetenz entziehen?

Die Gemeinden haben ihre Unfähigkeit in den vergangenen Jahren eindeutig unter Beweis gestellt. Warum also nicht?
Michael Neubauer
Michael Neubauer
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© REMG

Angestoßen hatte die Debatte NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger im ORF-"Sommergespräch". Angesichts der jüngsten Unwetter und Überschwemmungen verwies sie darauf, dass Österreich "Weltmeister" in der Bodenversiegelung sei und dadurch das Regenwasser nicht mehr ordentlich versickern kann. Dementsprechend will sie auch bei der Raumordnung ansetzen: "Ich glaube, dass der Weg falsch ist, dass das jede Gemeinde machen kann, vereinfacht gesagt, jede Gemeinde Kreisverkehre und Einkaufszentren baut. Ich glaube, dass man das auf überregionale Ebene heben muss und auch ein Bundesrahmengesetz braucht für Raumordnung."

"Die Flächenwidmung ist eine zentrale Kompetenz der Gemeinden", erteilte neben Ministerin Elisabeth Köstinger auch Walter Leiss vom Gemeindebund dem Ansinnen eine Absage. "Sie fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden und es ist schlichtweg nicht vorstellbar, dass den Gemeinden diese Kompetenz entzogen wird." Die Gemeinden wüssten am besten, wie ihr örtlicher Lebensraum zu gestalten sei. Da habe ich meine Zweifel. Es ist mehr als fraglich, ob immer das öffentliche Interesse im Mittelpunkt bei Widmungsentscheidungen steht. Immer öfter wird von Wunschflächenwidmungen gesprochen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Gemeinden, die sich vehement Umwidmungen verschließen. Thema: Zersiedelungen oder Verdichtung. So legt sich zum Beispiel die Gemeinde Baden seit Jahren quer, wenn es um Widmungen für Wohnbau am Areal der Martinek Kaserne geht.

Gerne wird in der Politik das Prinzip der Subsidiarität betont. Warum also nicht auch bei der Flächenwidmung, bei der Raumplanung: Eine Aufgabe sollte möglichst von der kleinsten „zuständigen“ Einheit übernommen werden. Übergeordnete Einheiten sollen nur dann eingreifen, wenn die unteren Einheiten es nicht können. Die Gemeinden haben ihre Unfähigkeit in den vergangenen Jahren eindeutig unter Beweis gestellt. Also auf den Punkt gebracht: Den Gemeinden die Widmungskompetenz entziehen? Warum nicht?