Die PREOS Global Office Real Estate & Technology teilt mit, dass das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main am Freitag, den 28.06.2024 den Freigabeantrag der Gesellschaft zur Umsetzung der Beschlüsse der Abstimmung ohne Versammlung vom 1. Dezember bis 3. Dezember 2023 für die 7,5%-PREOS-Wandelanleihe 2019/2024 abgelehnt hat. Damit können die Beschlüsse zur Restrukturierung der PREOS-Wandelanleihe nicht wie von PREOS geplant umgesetzt werden.
PREOS ist vor diesem Hintergrund gehalten, bis zum 1. Juli 2024 einen Insolvenzantrag zu stellen.