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Der Staffellauf zur perfekten Welt

Seit August 2014 ist das Energieeffizienzgesetz (EeffG) mit hehren Zielen gestaffelt in Kraft getreten. Wie läuft es aber in der Praxis?
Reinhard Krémer

Seit August 2014 ist das Energieeffizienzgesetz (EeffG) mit hehren Zielen gestaffelt in Kraft getreten. Wie läuft es aber in der Praxis?

Die Geburt des Energieeffizienzgesetzes hätte kaum kontroversieller sein können: Während die eine Reichshälfte den Jubel nicht enden lassen wollte, kam bei der anderen keine rechte Freude auf. Vor allem die Wirtschaftskammer ortete erhebliche Mängel aus rechtsstaatlicher Sicht. Der Gesetzesvorschlag sei „unpraktikabel, unausgegoren, in einigen Teilen schlicht unzumutbar“, ließen die Kämmerer verlauten. Industrie, Gewerbe und Haushalte sollten kräftig zur Kasse gebeten werden – dem wolle man nicht einfach so zustimmen.

Besonders die österreichische Zementindustrie war nicht glücklich mit dem Gesetz: Man sei durch Investitionen in der Vergangenheit ohnehin bereits extrem effizient, eine Verbesserung sei da praktisch nicht mehr möglich, hieß es. Man werde also gegenüber Betrieben benachteiligt, die noch wenig in Energieeffizienz investiert hätten und daher noch großes Effizienzpotenzial hätten. In Österreich würden die Betriebe ohnehin mit hohen energiebezogenen Steuern und Abgaben belastet, während Deutschland hier eine Deckelung bei 1,5 Prozent der Wertschöpfung eingezogen habe, so die Zement-Lobby.

Nach dem in der Republik üblichen Gerangel kehrte Ruhe ein und das neue Gesetz konnte wirken. Sein Ziel ist es, die Energieeffizienz derart zu steigern, dass der auf ein Regeljahr bezogene Endenergieverbrauch in Österreich im Jahr 2020 die Höhe von 1050 Petajoule – das ist der Energieeffizienzrichtwert - nicht überschreitet.

Weniger Energie – weniger Dreck

Das Energieeffizienzgesetz will damit gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen – nämlich zum einem bis zum Jahr 2020 die Energieeffizienz um 20 Prozent zu verbessern und damit gleichzeitig auch die Versorgungssicherheit zu verbessern, den Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix zu erhöhen sowie eine Reduktion von Treibhausgasemissionen zu erreichen. Außerdem sollen positive Impulse für die Wirtschaft gesetzt werden: So rechnet man im Wirtschaftsministerium mit einem um 550 Millionen Euro höheren Bruttoinlandsprodukt und 6.400 neuen Jobs in der Zukunftsbranche „Energieeffizienz“. Die Idee zu dem Gesetz ist übrigens nicht auf heimischem Mist gewachsen; vielmehr wird mit ihm eine EU-Richtlinie und die damit in enger Verbindung stehende Forcierung von Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt.

Als Monitoringstelle wurde die Österreichische Energieagentur gekürt; dort sollen die notwendigen Aufgaben der Bewertung von Effizienzmaßnahmen sowie des Monitorings durchgeführt werden.

Seit dem 1.1.2015 sind Energielieferanten - ab 25 GWh entgeltlich abgesetzter Energie an Endverbraucher – auch verpflichtet, Effizienzmaßnahmen bei sich selbst, ihren Endkunden oder anderen Endenergieverbrauchern zu setzen oder eine entsprechende Ausgleichszahlung zu leisten (Lieferantenverpflichtung). Dabei kommt es übrigens nicht darauf an, ob der Energielieferant die Energieeffizienzmaßnahmen selbst setzt, setzen lässt oder sich anderweitig beschafft. Die abgesetzten Energiemengen müssen gemeldet werden; dies gilt jedoch nur ab 20 GWh. Außerdem wurden große Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits oder zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen verpflichtet, die nur von qualifizierten Energieauditoren vorgenommen werden dürfen.

Law & Order

Allein, ein Gesetz heißt noch lange nicht, dass es auch in der Praxis funktioniert – schließlich gibt es noch immer ein paar Deppen, die ungehemmt bei Rot über die Kreuzung brettern.

Das ist beim Energieeffizienzgesetz in der Praxis anders: „Das neue System hat sich bewährt. Energielieferanten und Unternehmen haben die gesetzlichen Vorgaben bisher übertroffen“, meldet Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner. 10.882 Meldungen von Energieeffizienzmaßnahmen oberhalb der relevanten Absatzschwelle von 25 GWh wurden abgegeben und das Energiesparziel übererfüllt: 9,59 Petajoule (PJ) wurden durch Verpflichtete gemeldet, die Vorgabe waren bloß 5,51 PJ. Damit haben die Energielieferanten ihre Verpflichtung im ersten Jahr der Meldepflicht um das 1,7fache übererfüllt. Kleine Zahlenspielerei: Das entspricht einem Wert von 1,04 Prozent statt dem gesetzlich festgelegten Zielwert von 0,6 Prozent.

Derzeit sind übrigens über 100 mögliche Methoden und Möglichkeiten von Energieeffizienzmaßnahmen vorgesehen, die Energielieferanten und Unternehmen nutzen können, z.B.: Gerätetauschaktionen, Stromsparpakete, Heizungsoptimierung, LED-Lampen-Aktionen, Einsatz von Standby-Killern, Energie­beratung etc.

Auch die Haushaltsquote der Energieeffizienzmaßnahmen wurde übertroffen: 5,44 PJ Energieeffizienzmaßnahmen wurden gemeldet, 2,20 PJ hätten es nur sein müssen. Damit überstiegen die entsprechenden Meldungen die Vorgaben um das 2,5fache. Unterm Strich zweifellos ein Erfolg für das neue Gesetz - und ein Erfolg für alle, die nicht im eigenen Saft auf diesem Planeten schmoren wollen.