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Designer Outlet Soltau: Landwirtschaftsministerium lehnt Erweiterung ab

Vergrößerung nicht mit Zielen der Raumordnung vereinbar – Stadt und Investorin Sylvie Mutschler prüfen nun rechtliche Schritte.
Michael Neubauer
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© AdobeStock | Volker Schlichting

Das Landwirtschaftsministerium hat den Antrag der Stadt Soltau, dass das Designer Outlet Soltau (DOS) von derzeit 10.000 Quadratmeter auf 15.000 Quadratmeter Verkaufsfläche vergrößert werden darf, abgelehnt.

Die derzeitige Größenbeschränkung ergibt sich aus dem Landes-Raumordnungsprogramm (LROP). Das LROP enthält landesweit gültige Regelungen zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Es legt unter anderem fest, dass solche Betriebe nur in zentralen Orten geplant werden dürfen, um innerstädtische Versorgungsstrukturen nicht zu gefährden. Für das DOS enthält das LROP eine Ausnahme, die jedoch auf 10.000-Quadratmeter Verkaufsfläche beschränkt ist. Die Stadt Soltau hatte beim Landwirtschaftsministerium beantragt, ausnahmsweise von den Zielen der Raumordnung im LROP abweichen zu dürfen. Für eine solche so genannte Zielabweichung sind die Voraussetzungen gesetzlich geregelt: Von einem Ziel der Raumordnung kann nur abgewichen werden, wenn die Abweichung raumordnerisch vertretbar ist, die Grundzüge der Planung (des LROP) nicht berührt werden und andere in ihren Belangen berührte öffentliche Stellen ihr Einvernehmen erteilen.

Die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die betroffenen Gemeinden wurden beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Mehrere dieser Stellen haben ihre Zustimmung zur Erweiterung verweigert. Zudem ergab die Prüfung des Ministeriums, dass eine Abweichung raumordnerisch nicht vertretbar ist und die Grundzüge der Planung berühren würde. Da die rechtlichen Voraussetzungen für eine Zielabweichung somit nicht vorliegen, war der Antrag abzulehnen. Die Stadt Soltau wurde umfassend mündlich und schriftlich angehört. Gegen die Entscheidung des Landes kann die Stadt innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen.

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