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Deutsche Regierung will gemeinnützigen Wohnungsbau fördern

Günstige Vermieter sollen von Steuererleichterungen profitieren - Wohnungen müssen auf Dauer unter dem Marktpreis vermietet werden
Patrick Baldia
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© APA/HARALD SCHNEIDER | Die deutsche Regierung hat am Freitag eine Regelung zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus auf den Weg gebracht

Die deutsche Regierung will gemeinnützigen Wohnungsbau steuerlich fördern und damit mehr Mieten unterhalb der ortsüblichen Preise ermöglichen. Das Kabinett brachte am Mittwoch nach monatelangen Verhandlungen eine neue Wohngemeinnützigkeit auf den Weg. Damit können Unternehmen von den bei Gemeinnützigkeit üblichen Steuerleichterungen profitieren, wenn sie dauerhaft Wohnungen unterhalb der ortsüblichen Mieten anbieten.

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) zeigte sich erfreut, dass nach monatelangen Verhandlungen eine Einigung mit dem Finanzministerium unter Christian Lindner (FDP) gelang. Den Grünen geht die Regelung aber nicht weit genug. Sie beriefen sich darauf, dass im Koalitionsvertrag auch Investitionszulagen vereinbart seien.

"Die nun im Kabinett beschlossene Regelung wirkt eher wie ein Tropfen auf den heißen Stein", sagte die Wohnungsbau-Expertin der Grünen, Christina-Johanne Schröder, zu Reuters. "Für mehr bezahlbaren Wohnraum und eine ausreichende Versorgung von sozialem Wohnraum braucht es die im Koalitionsvertrag vereinbarten Impulse." Dazu gehörten auch Investitionszuschüsse.

Lindner lehnte indes eine über Steuererleichterungen hinausgehende Regelung ab. "Investitionszuschüsse waren in dem Sinne nicht Gegenstand des Koalitionsvertrages", sagte der FDP-Chef vor Journalisten in Berlin. Es würden nun die Kriterien der Gemeinnützigkeit angewandt. "Mehr ist darüber hinaus nicht gemeint und auch finanziell nicht darstellbar", sagte Lindner.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP von Ende 2021 heißt es: "Wir werden zeitnah eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen auf den Weg bringen und so eine neue Dynamik in den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums erzeugen."

Im Bauministerium herrschte dagegen Erleichterung, dass mit der Änderung der Abgabenordnung angesichts der Vorbehalte im Finanzministerium "ein sehr weitgehender Schritt" gelungen sei, die im Jahr 1990 abgeschaffte Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau wieder einzuführen. "Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, dieses so wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen", erklärte Geywitz. Im Unterschied zum sozialen Wohnungsbau müssen bei der Gemeinnützigkeit die Wohnungen dauerhaft unter dem Marktpreis angeboten werden. Im Sozial-Wohnungsbau laufen Mietbindungen oft nach 20 Jahren aus.

Von der Regelung können nach Angaben des Bauministeriums zunächst etwa 100 Körperschaften wie Stiftungen, Vereine oder Unternehmen und rund 105.000 Mietende profitieren. Im Ministerium hieß es, es gebe zunehmend Unternehmen, die sich eine Finanzierung von Werkswohnungen unter dem Dach der Gemeinnützigkeit vorstellen könnten. Für Mietende werden Einkommensgrenzen festgelegt in Höhe des Fünffachen (Alleinstehende) oder Sechsfachen (Alleinerziehende) des Regelsatzes im Bürgergeld (derzeit 563 Euro im Monat). Damit seien etwa 60 Prozent aller Haushalte in Deutschland betroffen.

Die Änderung der Abgabenordnung ist Teil des Entwurfs des Jahressteuergesetzes 2024, das noch vom Bundestag beschlossen werden muss. Der Einigung in der Regierung ging ein langes Ringen voraus. Bereits vor einem Jahr hatte Geywitz den Ampel-Fraktionen ein Konzept übersandt, wie die Gemeinnützigkeit umgesetzt werden könnte. Allerdings fehlte die Finanzierung. In welchem Volumen sich die Steuereinnahmen durch die neue Gemeinnützigkeit verringern könnten, ließ Lindner offen. (apa)