Der CO2-Preis wird seit Anfang 2021 auf Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel fällig - der Preis pro Tonne CO2 beträgt derzeit 30 Euro, bis 2025 soll er auf 45 Euro pro Tonne steigen. Bisher können die Kosten im Gebäudebereich komplett auf die Mieter umgelegt werden, wodurch ihre Heizkosten steigen.
Die Ampel-Parteien wollen mit dem Gesetz Anreize für die Vermieter schaffen, in die energetische Sanierung ihrer Immobilien zu investieren. Laut Stufenmodell müssen Vermieter bei Gebäuden mit schlechten Werten - gemessen am CO2-Ausstoß pro Quadratmeter - künftig 95 Prozent der CO2-Kosten tragen.
Der Verband der Energieberatenden erklärte, kurzfristig sei die Heizkostenabrechnung "wohl der einzig gangbare Weg" zur Ermittlung der Kosten. Sie hänge aber im Wesentlichen vom Verhalten der Mieter ab - Vermieter könnten also für unverantwortliches Heizverhalten ihrer Mieter zur Kassa gebeten werden.
Für eine "gerechte" Lösung sei es angebracht, auf den Energiebedarf eines Gebäudes zu schauen. Der Verband verwies hier auf den im Koalitionsvertrag angekündigten digitalen Gebäuderessourcenpass; besser noch wäre demnach ein digitales Gebäudeenergiekataster.
Der Eigentümerverband Haus & Grund hat die Kostenbeteiligung für Vermieter bereits als "puren Populismus" und "verfassungsrechtlich höchst bedenklich" kritisiert, da der Vermieter für den Verbrauch der Mieter zahle. Er prüft Verfassungsklage in Karlsruhe.