Die Immobilienwirtschaft darf sich über die Entwicklung freuen. Der Schulterschluss mit der AK steht unmittelbar bevor. Das Universalmietrecht dürfte nun endlich vom Tisch sein.
Zum ersten Mal gibt die AK zu, dass den Vermieter Risiken treffen. Bis vor kurzem hatte man bei den Aussendungen und Stellungnahmen der AK immer das Gefühl es gebe nur Miethaie und Wucherzinsen. Doch was muss ich lesen: „Der Immobilienkauf an sich ist sehr teuer. Es fallen - neben dem Kaufpreis der Immobilie - die einmaligen Kaufvertrags- und Finanzierungsnebenkosten (für Hypothekarkredit) an. Und EigentümerInnen treffen auch während der Vermietung eine Reihe von Kostenrisiken, etwa laufende Kosten für Instandhaltung und Verwaltung der Wohnung.“ Oder: „Wenn Mieten dem frei kalkulierten Mietzins unterliegen, dann unterliegen diese Mieten ebenfalls einem erheblichen Wertschwankungsrisiko.“
Die AK macht sich auch Sorgen ob die Käufer von Vorsorgewohnungen die Neben- und Betriebskosten auch wirklich auf die Mieter umwälzen können. So liest man in der Aussendung: „Neben- oder Betriebskostenklauseln bergen auch ein Rechtsrisiko für KäuferInnen in sich. Klauseln in Mietvertragsformularen, in denen völlig ausufernd und meist auch sehr unklar alle den VermieterInnen entstehenden Kosten als „Neben-“ oder „Betriebskosten“ auf MieterInnen überwälzt werden, sind mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit rechtsunwirksam. Mögliche Folge: VermieterInnen können viel weniger oder gar keine der Kosten auf MieterInnen überwälzen.“ Aber es kommt noch besser: „Außerdem sollte bei Vermietungen der Vereinbarung von Pauschalmietzinsen der Vorzug gegeben werden.“ Das Herz für Investoren schlägt stark: „Denn Zinszahlungen können zu einem Zahlungs- oder Liquiditätsproblem für AnlegerInnen werden.“ Vermieter haben ein Risiko? Die Arbeiterkammer ist für All-in-Miete? Auch das ist neu. Bei den Verhandlungen um ein neues (Universal)mietrecht tönt es ganz anders. Aber alles neu macht der Mai – und der kommt ja bald.