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"die Eigentum": Erstangeklagter laut Gutachten verhandlungsunfähig

65-Jähriger saß seit der Vorwoche wieder in U-Haft - Prozess in Wiener Neustadt wird am Mittwoch fortgesetzt
Patrick Baldia
APA/SOPHIA KILLINGER
Am Dienstag wurde dem Erstangeklagten im Prozess gegen "die Eigentum" von einem neuerlichen Sachverständigengutachten Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt.
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Der Hauptangeklagte im Wiener Neustädter Prozess um die ehemals gemeinnützige "die Eigentum Wohnungs-und Siedlungsgesellschaft m.b.H." ("die Eigentum") ist laut einem neuerlichen Gutachten verhandlungsunfähig. Das teilte Birgit Borns, Sprecherin des Landesgerichts, am Dienstag auf APA-Anfrage mit. Der Prozess um betrügerische Krida mit rund 22,4 Millionen Euro Schaden gegen sechs Beschuldigte hat am Montag begonnen. Der 65-Jährige saß seit der Vorwoche erneut in U-Haft.

Der ehemalige Geschäftsführer soll u.a. Wohnungen weit unter ihrem Wert an sein Umfeld und andere Unternehmen verkauft haben. Außerdem sollen unbesicherte Darlehen an Gesellschafter oder Familienangehörige vergeben worden sein. Der Mann war im September 2022 in U-Haft genommen worden, wegen seines schlechten Gesundheitszustandes wurde er jedoch im Oktober 2023 entlassen. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger attestierte dem 65-Jährigen heuer im Juni Verhandlungsunfähigkeit. Auf Basis einer Observation des Mannes im Sommer beantragte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erneut eine Festnahme, weil die gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr vorliegen würden.

Der Erstangeklagte kam am Montag gestützt auf einen Rollator in den Gerichtssaal, das Verfahren gegen ihn wurde - ebenso wie jenes gegen den Sechstbeschuldigten - ausgeschieden. Das neuerliche Sachverständigengutachten langte am Dienstag ein, es bescheinigt dem 65-Jährigen Verhandlungsunfähigkeit. Nun muss über die U-Haft entschieden werden. Der Prozess soll am Mittwoch ohne den Hauptangeklagten fortgesetzt werden, weitere Termine sind bis 27. November geplant. (apa)