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Die heiße Kartoffel

Michael Neubauer

Jetzt ist die Politik wieder am Zug. Die Hoffnungen der Politiker, das Verfassungsgericht wird’s für sie schon richten, haben sich zerschlagen. Der Verfassungsgerichtshof hat die von mehreren Hauseigentümern (Vermietern) eingebrachten Anträge auf Aufhebung von Bestimmungen des Richtwertgesetzes und des Mietrechtsgesetzes abgewiesen. Das grundsätzliche Verbot der Vereinbarung eines Lagezuschlages für Mietwohnungen in „Gründerzeitvierteln“ (§ 2 Abs. 3 Richtwertgesetz) liegt im öffentlichen Interesse. Es dient nämlich dem sozialpolitischen Ziel, Wohnen in zentrumsnaher städtischer Lage zu Preisen zu ermöglichen, die es auch Personen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen erlauben, ihren Wohnbedarf in dieser Lage angemessen zu decken. Abgesehen davon bleibt die Vereinbarung eines Lagezuschlages zulässig, wenn ein ursprüngliches „Gründerzeitviertel“ durch bauliche Veränderungen im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages zu einer Wohnumgebung geworden ist, die nicht mehr als „Gründerzeitviertel“ anzusehen ist. Nach dem Mietrechtsgesetz (§ 16 Abs. 7) vermindert sich der höchstzulässige Hauptmietzins im Fall eines befristeten Mietvertrages pauschal (unabhängig von der Dauer der Befristung) um 25 Prozent. Der Verfassungsgerichtshof sieht in dieser Regelung einen Ausgleich zwischen dem Interesse des Vermieters an der Verfügbarkeit der Wohnung und dem Interesse des Mieters an einem gesicherten Bestandrecht, mit dem der Gesetzgeber seinen rechtspolitischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten hat. Das Urteil hat die Rechtslage zementiert, da bleibt kein Spielraum für Interpretationen. Alles bleibt im Mietrecht wie es ist. Mit den Erkenntnissen werden die Ungleichheiten und Undurchsichtigkeiten im österreichischen Wohnrecht fortgeführt (© ÖVI). Übersetzt heißt das: Der Verfassungsgerichtshof sieht es als rechtens an, dass Investoren - und das sind schlussendlich alle Hauseigentümer und Vermieter – in ihren Erwerbsmöglichkeiten beschränkt werden dürfen. Das kommt glatt einer (gesetzlich abgesegneten) Enteignung gleich. Die Politik wäre gut beraten, die heiße Kartoffel „Mietrecht“ endlich aufzufangen und endlich an einer Lösung zu arbeiten. Die nächsten Wahlen für gesetzgebende Körperschaften sind weit. Auch wenn an diesem Thema die Koalition zerbricht. Es gilt die Frage endgültig zu klären: Wollen wir private Investoren im Wohnbau – oder eben nicht? Jetzt heißt es wirtschafts- und sozialpolitisch Farbe zu bekennen.