In Wien gibt es etwa 660.000 Wohnungen, rund 60 Prozent davon (57,4 Prozent) werden vom Sozialen Wohnbau angeboten (Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen), 42,5 Prozent, also rund 280.000 Wohneinheiten gehören zum privaten Mietsegment. Die Behauptung würde bedeuten, dass in Wien mehr als jede dritte private Wohnung leer steht – eine Behauptung, die sich von selbst diskreditiert.
Dem Vermieter entgehen nicht nur Mietzinseinnahmen, sondern wird er mit anteiligen Betriebskosten sowie mit fehlenden Einnahmen für notwendige Investitionskosten belastet. Vermieter sind selbstverständlich daran interessiert, ihre Objekte fruchtbringend zu bewirtschaften. Um das zu gewährleisten, muss aus den Einnahmen der Häuser und Wohnungen nicht nur laufend saniert werden, sondern auch den steigenden Ansprüchen einer verbesserten Wohnqualität entsprochen werden. Die Entwicklung der eigenen Immobilie mit dem Ziel ein zeitgemäßes Wohnen zu ermöglichen, erfordert eine planliche Vorausschau der eigenen Verhältnisse und Möglichkeiten.
Selbst der – hoffentlich auch der SJ unverdächtige – Stadtrat Ludwig spricht von einer Leerstandsquote von drei Prozent und daher von der notwendigen Mobilitätsreserve.
In einem Mietmarkt muss es einen gewissen natürlichen Leerstand geben, da Wohnungen saniert, Mieter gesucht, unter Umständen auch noch Gerichtsverfahren z.B. wegen Nichtbenützung durchgestritten werden müssen.
Ein Gutteil des Leerstandes geht auch darauf zurück, dass mieterseits Wohnungen gehortet und nicht zurückgegeben werden, weil es durch die vielfach beklagte Zweiklassengesellschaft unter den Mietern Altmieter mit Wohnungen zu absoluten Billigstpreisen gibt, die diese auch dann nicht aufgeben, wenn sie sie nicht mehr oder kaum mehr benötigen.
Kündigungsverfahren sind hier schwer zu führen. Das viel größere Problem ist der Fehlbelag von Wohnungen, der auf ein veraltetes Mietrecht mit rigiden Mietzinsbeschränkungen, engen Kündigungsbeschränkungen, unflexiblen Befristungsregelungen, großzügigen Eintrittsrechten und unantastbaren Altmietverträgen zurückzuführen ist.
Hier müsste der Hebel angesetzt werden, nicht mit einer bereits einmal als verfassungswidrig erkannten Leerstandsabgabe. Wenn es keine einheitliche Definition von Leerstand gibt, kann man auch keine Meldepflicht verordnen, das ist reiner Populismus. Die Leerstandsdebatte soll nur davon ablenken, dass zu wenig neue Wohnungen seitens der öffentlichen Hand geschaffen werden.