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Dritte Piste: Genehmigung mit strengen Auflagen

Rechtzeitig vor Ostern hat das Bundesverwaltungsgericht den Bau der dritten Piste bewilligt. Allerdings haben die Richter zusätzliche Auflagen erteilt, um Anrainer zu schützen.
Angelika Fleischl

Die dritte Piste des Wiener Flughafens ist genehmigt. Gestern am frühen Nachmittag wurde dem Flughafen Wien und dem Land Niederösterreich das 171 Seiten starke Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zugestellt. Das bestätigte Flughafen-Chef Günther Ofner und ergänzt: „Die im Erkenntnis enthaltenen Auflagen sind gegenüber der ersten Genehmigung deutlich verschärft worden, vor allem was den Lärmschutz und die CO2-Belastung betrifft. Das kann man auf den ersten Blick schon sagen.“ Für eine abschließende Beurteilung sei es jedoch zu früh, „wir müssen uns erst genau mit der Entscheidung auseinandersetzen“, sagt Ofner.