Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Karin Sammer, Rechtsexpertin beim Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI), sieht die Branche grundsätzlich schon sehr gut darauf vorbereitet.
Die Immo-Unternehmen selbst müssen künftig all ihre Datenverarbeitungsvorgänge dokumentieren. Für die Verarbeitung der Daten gebe eine klare Rechtsgrundlage. Diese müsse aber einerseits dem „Grundsatz der Zweckbindung“ entsprechen. Andererseits ergeben sich Fragen bei der Versendung von Newslettern, der Aufbewahrungspflicht von Belegen bei Hausverwaltungen oder Auskunftsbegehren.
Die ÖVI-Expertin spricht deshalb von einem „großen Reservoir an unklaren Fragen“, und es sei auch „noch keine Verwaltungspraxis vorhanden“.