Privaten Wohnbau unterstützen
„Jetzt am Beginn einer neuen Legislaturperiode des Wiener Gemeinderates und einer neuen Amtsperiode der Landesregierung wäre es ein richtiger Schritt, Maßnahmen zu setzen, um die Einreichverfahren bei Bauvorhaben endlich zu verkürzen“, verlangt Hans Jörg Ulreich von der künftigen Stadtregierung Unterstützung für den privaten Wohnbau in Wien.
Baustelle Kran
© AdobeStock/Calado
Bei jedem Bauprojekt, auch wenn es noch so gut durchgeplant ist, gibt es einen Punkt, der sich im Vorhinein unmöglich kalkulieren lässt, erklärt Hans Jörg Ulreich, Berufsgruppensprecher der Bauträger in der Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer, das Einreichverfahren bis hin zur Genehmigung. Ulreich: „Im Interesse des Wohnbaus ist es dringend notwendig, die Verfahren zu beschleunigen. Dazu müssen zum einen die Vorschriften angepasst werden. Zu viele, zu komplizierte und zum Teil widersprüchliche Vorschriften machen das Verfahren teuer und langwierig. Es wird aber auch nötig sein, die zuständigen Stellen aufzurüsten, um eine schnellere Abwicklung zu ermöglichen.“
„Jetzt am Beginn einer neuen Legislaturperiode des Wiener Gemeinderates und einer neuen Amtsperiode der Landesregierung wäre es ein richtiger Schritt, Maßnahmen zu setzen, um die Einreichverfahren bei Bauvorhaben endlich zu verkürzen“, verlangt Hans Jörg Ulreich von der künftigen Stadtregierung Unterstützung für den privaten Wohnbau in Wien.
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Komplizierte, einander oft widersprechende Vorschriften entsorgen und zuständige Stellen personell aufrüsten! Ulreich nennt ein Maßnahmenpaket zu den notwendigen Änderungen bei den Einreichverfahren, um diese zu beschleunigen: Durchforsten der Bauvorschriften Prüfen des Bayerischen Modells: Liegt nach drei Monaten keine Entscheidung der Behörde vor, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt. Anpassung der Nachbarschaftsrechte: Durch Willkür der Nachbarn kann ein Bau auch ohne sachlich stichhaltige Argumente bis zu einem Jahr verhindert werden. Auslagerung der technischen Detailprüfung (Statik, Brandschutz, Aufzüge, etc.) an Ziviltechniker und Prüfanstalten. Damit wäre die derzeit zuständige MA 37 entlastet und könnte sich auf die Kernaufgaben im Bewilligungsverfahren konzentrieren. Städtebauliche Verträge wären ein sinnvolles Instrument zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen Stadt Wien und privaten Investoren. Derzeit fehlen noch transparente Bedingungen, diese sollten genau definiert werden, damit städtebauliche Verträge vermehrt genutzt werden können. +
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