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Energieeffizienz - eine lebenslange Frage der Rendite!

Energieeffizienz muss nicht nur wie bisher den Heizwärmebedarf betrachten, sondern es geht immer mehr auch um das Thema der effizienten Kühlung bzw. Verhinderung der sommerlichen Überwärmung.
Angelika Fleischl
Angelika Fleischl

Kalte, regnerische Winter und sehr heiße Sommer scheinen langfristig unser Klima zu prägen. Energieeffizienz muss daher nicht nur wie bisher den Heizwärmebedarf betrachten, sondern es geht immer mehr auch um das Thema der effizienten Kühlung bzw. Verhinderung der sommerlichen Überwärmung.

Die Politik denkt in Mietzinsobergrenzen – die Nutzer denken in „maximal möglichen Wohnkosten“ in Bezug auf das Haushaltseinkommen. Hohe Betriebskosten und Energiekosten schmälern somit das Mietbudget.

Kaum Anreiz beim Eigentümer zur Investition

Noch vor einigen Jahren konnte die Förderungslandschaft im Bereich Revitalisierung und Sanierung die regulierenden wohnrechtlichen Eingriffe in den Wohnungsmarkt etwas kompensieren, sodass trotzdem Stadterneuerung und Sanierung stattfinden konnten. Förderungen sind zwar teuer aus volkswirtschaftlicher Sicht, aber bei richtiger Fokussierung jedenfalls lenkend. Durch die jährliche Verschärfung der Zugangskriterien, allen voran THEWOSAN, stehen aber nunmehr die geforderten Qualitäten mit den damit verbundenen Mehrkosten in höchst ungünstigem Verhältnis zum Förderzuschuss. Zunehmend entscheiden sich viele Eigentümergemeinschaften daher für eine frei finanzierte Sanierung – mit geringerer Qualität und weniger Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen. Schwierig ist auch die Zuordnung der Kostenersparnis im MRG: Während der Eigentümer investiert, schont der Mieter seinen Haushaltsetat, ohne über eine höhere Miete einen Teil der Investition zu amortisieren. Dadurch gibt es kaum Anreiz beim Eigentümer zur Investition.

Sanierungsprojekte mit kontrollierter Wohnraumlüftung

Der Fenstertausch ist immer der größte Hebel für die Energiekostensenkung. In den letzten Jahrzehnten hat man aber auch gelernt, dass das Nutzerverhalten im sanierten Haus sich nicht ausreichend anpasst. Die ersten Sanierungsprojekte mit kontrollierter Wohnraumlüftung wurden durchgeführt, um die Entstehung von Schimmel durch falsches Nutzerverhalten zu verhindern. Gleichzeitig ist die Wohnraumlüftung auch als Beitrag zur Heizung oder Kühlung zu sehen, wenn die Luft entsprechend konditioniert wird.

Vorsicht geboten ist bei der Montage von individuellen Verbrauchszählern zur sparsameren Verwendung von Energie, denn nach anfänglichen Erfolgen pendelt sich das ursprüngliche Verhalten wieder ein. Bei teilsanierten Häusern oder schlecht isolierten Leitungen entstehen massive Kostenverschiebungen zwischen den Bestandseinheiten – Schlichtungsstellenverfahren sind die Folge. Eine Energieeffizienzfachberatung muss daher unbedingt eine Sensitivitätsanalyse im Hinblick auf die zukünftigen Energiekosten pro Haushalt beinhalten.

In der Gebäudetechnik können viele Maßnahmen identifiziert werden, die mit geringen Investitionskosten hohe Einsparungen bringen. Daher sind Energiefachberatungen im Immobilienbereich sinnvoll und sollten von den Hausverwaltungen verstärkt den Eigentümern nahegelegt werden – vor allem im Hinblick auf das Bundes-Energieeffizienzgesetz. Dieses beinhaltet ein neues Instrument zur Kofinanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Haushalten, Betrieben und Gebäuden. Mit diesem Gesetz wird die EU-Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz umgesetzt.

Bis zum 14. Februar 2016 konnten über verschiedene Plattformen Maßnahmen an Energielieferanten angeboten werden. Die häufigsten Maßnahmen beziehen sich auf den Tausch von Gas- oder Ölkesseln, Gas-Kombithermen und Alternativenergieanlagen und wurden i.d.R. zu einem damaligen Marktpreis von 6 Cent pro eingesparter kWh verkauft. Einige Hausverwaltungen konnten für ihre Eigentümergemeinschaften auf diese Weise bis zu fünfstellige Beträge lukrieren. Der nächste Termin für eine Einreichung ist der 14. Februar 2017.

Hausverwalter sind somit gefragt, Kooperationen mit Energiefachberatern aufzubauen, um hier für ihre Eigentümer die Entscheidungsgrundlagen vorzubereiten. Wichtig ist es hierbei, die Maßnahmen neben der finanziellen Betrachtung auch in Bezug auf die Steigerung der Wohnqualität und der nachhaltigen Wertentwicklung zu prüfen.