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Entwurf zum Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRL-UG) vorgelegt

Zahlreiche Stolpersteine sorgen für Unmut.
Lisa Grüner
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© Pixabay

Das Justizministerium hat einen Entwurf zum Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRL-UG) vorgelegt.  Der KSV1870 kritisiert die Konzeption der Restrukturierungsordnung (ReO) als „geheimes Verfahren“, indem Gläubigerschutzverbände ohne Akteneinsicht zu einem zahnlosen Instrument degradiert werden. Dieser Umstand ist nicht nachvollziehbar, zumal sich die Bevorrechtung der Gläubigerschutzverbände als ein internationales Erfolgsmodell etabliert hat. Weiters ist im Privatkonkurs geplant, den Betrachtungszeitraum der Einkommenslage von Schuldnern zur Festlegung von Zahlungsplanquoten auf zwei Jahre zu reduzieren – das ist jedoch zu kurz. Vielmehr sollte dieser auf zumindest drei Jahre angesetzt werden, da erfahrungsgemäß Schuldner erst ab dem dritten Jahr zu spürbar höheren Leistungen fähig sind. Als führende Wirtschaftsplattform des Landes wird der KSV1870 den zuständigen Behörden ein „Fairness-Paket“ vorlegen und sich in die Ausgestaltung der EU-Novelle aktiv einbringen. 

Gläubigerschutzverbände müssen auch nach der Neuregelung des Insolvenzwesens eine aktive Rolle einnehmen können, damit diese nicht zum Flop wird und Gläubiger nicht auf ihren Forderungen sitzen bleiben.